Beluga - Töchter sind insolvent – Anleger der Schiffsfonds der HCI Capital, Oltmann, Elbe, Ownership und Nordkontor sollten handeln!

Aktien Fonds Anlegerschutz
07.04.2011820 Mal gelesen
Beluga Pleite, Hilfe für Anleger von Schiffsfonds der HCI Capital, Oltmann, Elbe, Ownership und Nordkontor. Rechtsanwälte informieren!

Für die Bremer Reederei Beluga läuft es in letzter Zeit alles andere als rund. Nach dem in der vergangenen Woche deren Chartergesellschaft und die Beluga Shipping GmbH mit über 300 Beschäftigten Insolvenz anmelden mussten, gingen bereits viele Experten von einem Dominoeffekt für die Unternehmensgruppe aus. Dieser hat sich nun bewahrheitet, da weitere 5 Töchtergesellschaften einen Insolvenzantrag gestellt haben. Betroffen hiervon sind laut Amtsgericht Bremen die Beluga Fleet Management Beteiligungsgesellschaft, die Beluga Fleet Management, die Beluga Marine Service, die Beluga Offshore Crewing und die Beluga Sea Academy. Diese Unternehmen beschäftigen mehr als 100 Mitarbeiter.

Wie die Geschäftsführung aber weiter versichert, sei die Holdinggesellschaft Beluga Group nicht von der Insolvenz betroffen. Fraglich ist dann wohl nur, wie lange diese eine Insolvenz noch vermeiden kann. Der US-Finanzinvestor Oaktree, welcher derzeit die Geschäftsführung übernommen hat, führt immer noch "konstruktive Gespräche", um eine gemeinsame Lösung für das Unternehmen zu erzielen; bisher wohl eher erfolglos.

Die Lage für die Unternehmensgruppe ist sehr dramatisch. Aber nicht nur das Unternehmen und deren Mitarbeiter sind von der Insolvenz direkt betroffen, sondern auch tausende deutsche Anleger, die über geschlossene Schiffsfonds in die Beluga investierten, indem sie dieser Schwergutfrachter verchartert hatten und nun die vereinbarten Chartereinnahmen ausbleiben. Um weitere Verluste aus ihrer Anlage zu vermeiden, sollten Anleger von Schiffsfonds der Emissionshäuser HCI Capital, Oltmann, Elbe, Ownership und Nordkontor ihre Schadensersatzansprüche gegen die Anlageberater von einem im Kapitalanlagerecht tätigen Rechtsanwalt überprüfen lassen. Wurden Anleger bei der Zeichnung des Gesellschaftsvertrags nicht ordnungsgemäß über die Risiken von Schiffsfonds aufgeklärt, vor allem, dass auch ein Totalverlustrisiko besteht, stellt dies ein Beratungsfehler dar, der zum Schadensersatz führt.

Hilfe und einen Erstcheck für € 50.- finden Sie hier:

http://www.dr-stoll-kollegen.de/aktuelles/beluga-toechter-sind-insolvent-–-anleger-der-schiffsfonds-der-hci-capital-oltmann-elbe-ownership-und