Bußgeld-Bescheid wegen Verstoß gegen die Registrierungspflicht nach dem Elektrogesetz (ElektroG)

Rechtsanwalt Sebastian Günnewig
25.03.201964 Mal gelesen
Bringen Sie Elektrogeräte in Verkehr, müssen Sie diese bei der EAR registrieren, sonst drohen Abmahnung und Bußgelder. Was Sie hier beachten müssen und wie das funktioniert, gehen wir gerne mit Ihnen durch.

Die Abmahner

Als zentrale Umweltbehörde der Bundesregierung Deutschland ist das Umweltbundesamt zu nennen. Dieses setzt sich für den Umweltschutz ein und fördert Forschungsprojekte und erlässt unmittelbar wirkende Regelungen im Bereich des Umweltschutzes.

Der Vorwurf

Es werden Verstöße gegen die Registrierungspflicht nach dem Elektrogesetz mit einem Bußgeldbescheid sanktioniert. Das Umweltbundesamt erlässt Bußgeldbescheide, da zahlreiche Hersteller Elektrogeräte in den Verkehr bringen, ohne diese nach den Vorgaben des ElektroG zu registrieren. Eine fehlende Registrierung von Elektrogeräten stellt einen Wettbewerbsverstoß dar.

Die Forderung

Das Umweltbundesamt fordert dabei eine Geldbuße in Höhe von mindestens 1.500 ?.

Unsere Einschätzung

Die Registrierungspflicht ist ernst zu nehmen, da Verstöße gegen das Elektrogesetz immer wieder abgemahnt oder wie hier durch einen Bußgeldbescheid sanktioniert werden.

Nach dem Elektrogesetz müssen Elektrogeräte bei der EAR registriert werden.  Für eine solche Registrierung werden u.a. die Marke, Geräteart, eine insolvenzsichere Garantie sowie die Nennung eines Entsorgungsunternehmens gefordert.

Sollten Sie der Registrierungspflicht nicht nachkommen, handeln Sie ordnungswidrig, was regelmäßig Abmahnungen, aber auch Bußgeldbescheiden nach sich zieht.

Unser Rat

Nehmen Sie die Aufforderung zur Registrierung Ihrer Elektrogeräte unbedingt ernst, da sonst berechtigte Abmahnungen oder Bußgeldbescheide drohen können.

Wie die Registrierung zu erfolgen hat, ist vor allem für juristische Laien nicht ganz nachvollziehbar. Gerne unterstützen wir Sie daher bei der Registrierung und stehen Ihnen bei sämtlichen juristischen Fragen rund um die Erfüllung der rechtlichen Anforderungen zur Seite. Wir haben bereits die Registrierung für Hersteller von Elektrogeräten vorgenommen, sodass wir über das nötige Fachwissen und Erfahrungen verfügen, um Sie auch bei den praktischen Schritten betreuen zu können.

Riskieren Sie nicht den Erhalt einer Abmahnung oder eines Bußgeldbescheides, wenn Sie Ihre Waren nicht registriert haben. Diese Pflicht ist ernst zu nehmen, da Unternehmen, als auch das Umweltbundesamt, Sanktionen bei Rechtsverstößen aussprechen. Kontaktieren Sie uns gerne per Mail, Telefon oder über unsere Website.

Ihr Sebastian Günnewig
Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)