Abmahnung: Kanzlei Schleinkofer für Blanken Küchenmesser

Abmahnung
06.05.20247 Mal gelesen
Die Kanzlei Schleinkofer aus Regenstauf mahnt erneut im Namen der Blanken Küchenmesser & mehr Import Ltd. aus Gnarrenburg einen Verkäufer von Küchenmessern ab.

 

Inhalt der Abmahnung:

Der Abgemahnte soll Küchenmesser im Internet zum Kauf angeboten haben. Dabei soll er die Messer mit der Aussage „Die Messer verfügen über ‚dauerhafte scharfe‘, gehärtete Klingen.“ beworben haben.

Laut Kanzlei Schleinkofer sollen die angebotenen Messer aber gar nicht über „dauerhafte scharfe“,gehärtete Klingen verfügen. Die Werbung entspräche nicht den Tatsachen, da die Messer keineswegs immer scharf seien. Sie würden mit der Zeit natürlich an Schärfe verlieren und müssen selbstverständlich nachgeschliffen werden. Nach regelmäßiger Beanspruchung würden sie stumpf werden. Sogar die wesentlich härteren Keramikmesser müssen geschliffen werden. Die Stahlmesser des Abgemahnten schon viel eher. Zudem handele es sich um einfachsten Stahl, der schnell stumpf würde.

"Die Schnitthaltigkeit, die bei dauerhafter Schärfe ewig halten würde, ist eines der wesentlichsten Qualitätsmerkmale bei Messern." Dauerhaft wäre mit ewig gleichzusetzen, da aber bei einer "dauerhaften Schärfe" kein Nachschärfen mehr nötig wäre, solle die Werbung irreführend sein.

Durch das Anbieten der Messer mit der Aussage „dauerhafte scharfe“, gehärtete Klingen sei Blanken Küchenmesser & mehr Import Ltd. befugt gem. § 8 III Nr. 1 UWG gegen den abgemahnte Verkäufer, wettbewerbsrechtliche Ansprüche geltend zu machen.

 

Ähnliche Abmahnung:

In der Vergangenheit haben wir bereits über eine Abmahnung durch die Kanzlei Schleinkofer für die Blanken Küchenmesser & mehr Import Ltd., aufgrund der angeblich fehlerhaften Bezeichnung eines Messers als „japanisches Messer“, berichtet.

 

Abmahnung: Kanzlei Schleinkofer für Blanken Küchenmesser & mehr Import Ltd. | Japanmesser

 

Forderungen aus der Abmahnung:

Der abgemahnte Verkäufer wird aufgefordert den Verkauf der Messer mit der Aussage, die Messer verfügen über „dauerhafte scharfe“,gehärtete Klingen einzustellen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Hierbei genüge es nicht, das beanstandete Verhalten lediglich einzustellen.

Der Abgemahnte soll darüber hinaus die Kosten für die Abmahnung nach einem Gegenstandswert von 30.000,00 Euro zahlen. Insgesamt sollen somit 1.501,19 Euro gezahlt werden.

 

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.