Abmahnung Constantin Film durch Waldorf Frommer Rechtsanwälte erhalten?

Abmahnung
07.12.2017307 Mal gelesen
Haben Sie eine solche Abmahnung Constantin Film erhalten? Unterschreiben Sie nichts, zahlen Sie nichts und nehmen Sie keinen Kontakt mit Waldorf Frommer auf. Wir haben jahrelange Erfahrung aus Tausenden Abmahnungen und helfen Ihnen gerne im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung.

In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, was im Falle einer Abmahnung Constantin Film auf Sie zukommen könnte und wie man richtig auf eine solche Abmahnung reagiert.

Wie lautet der Vorwurf einer Abmahnung Constantin Film?

Der Vorwurf lautet: "Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung". In der Regel verlangen Waldorf Frommer Rechtsanwälte eine strafbewehrte Unterlassungserklärung sowie Schadensersatz und Erstattung von Anwaltskosten in Form eines Vergleichsbetrags von ?915,00,- (Film) oder ?619,50,- und mehr (Serie).

Waldorf Frommer Rechtsanwälte haben sich darauf spezialisiert, massenweise Abmahnungen wegen Filesharings (illegalen Tauschangebotes) zu verschicken.

Wir haben Erfahrung aus Tausenden solcher Filesharing-Abmahnungen, insbesondere mit den Rechtsanwälten von Waldorf Frommer, die wie wir Ihren Kanzleisitz in München haben. Lassen Sie sich von uns im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung 089 / 53 51 35 helfen

Achtung!

Dabei handelt es sich nicht um Internetabzocke oder Betrug! Sie haben es mit einer renommierten Anwaltskanzlei zu tun. Machen Sie keine Experimente. Werden Sie bei einer Abmahnung Constantin Film unbedingt tätig und suchen sich den Rat eines fachkundigen Anwalts für Urheberrecht, wir helfen Ihnen gerne. Unsere Erstberatung ist ja kostenlos.

Worum geht`s bei einer Abmahnung Constantin Film von Waldorf Frommer?

In den allermeisten Fällen werden Abmahnungen von Waldorf Frommer u. a. verschickt, weil man ein illegales Tauschbörsenangebot (Filesharing) zulasten von Constantin Film vorgenommen haben soll. Viele von Ihnen werden gar nicht wissen, dass Sie hier einen illegalen Upload vorgenommen haben sollen (BitTorrent).

Viele werden gar nicht gemerkt haben, dass Sie gar kein Streaming, sondern einen illegalen Upload getätigt haben (PopcornTime)

Sollte sich herausstellen, dass Sie den Upload definitiv nicht vorgenommen haben, sondern ein Dritter, haften Sie schon nicht mehr als Täter.

Bereits an dieser Stelle würde es für Sie auf jeden Fall schon billiger werden. Wenn man dann noch darlegen kann, warum Sie auch nicht als Mittäter und auch nicht als Störer haften, ein Dritter für den fraglichen Verstoß in Betracht kommt und Sie alle Ihnen obliegenden Pflichten beachtet haben, kann man Sie gänzlich mit einer 0-Zahlung an die Kanzlei vertreten.

Zur Haftung eines ermittelten Anschlussinhabers im Rahmen einer Abmahnung Constantin Film, von dessen Anschluss vermeintlich eine Urheberrechtsverletzung begangen worden sein soll, hat der BGH eine Reihe von Grundsätzen aufgestellt und zum Ausdruck gebracht, über die heftig kontrovers diskutiert wird:

Der BGH hat nochmals in seiner Entscheidung vom 06.10.2016 (BGH I ZR 154/15 "Afterlife") klargestellt, dass der Anschlussinhaber eben nicht den Täter nennen muss.

Daran ändert auch das Urteil des BGH vom v. 30.03.2017, Az. I ZR 19/16 "Loud", nichts.

Zwar muss der Anschlussinhaber den Namen des Familienangehörigen nennen, wenn er Ihn im Rahmen von Nachforschungen erfahren hat, aber der Anschlussinhaber ist nur zu zumutbaren Nachforschungen verpflichtet. Das gilt nur für den Fall, dass er den Täter kennt.

Bis zu dieser Entscheidung war noch unklar, inwieweit der abgemahnte Internet-Anschlussinhaber zu Nachforschungen bezüglich der potentiellen Nutzung seines Anschlusses durch Dritte verpflichtet ist, um sich selbst zu entlasten. "Der BGH hat nun in seiner Entscheidung erfreulicherweise deutlich klargestellt, dass die Nachforschung lediglich auf einen möglichen Zugriff potentieller Täter und deren Namen bezogen sind. Für Verheiratete ist es ausreichend, wenn sie dem Gericht mitteilen, dass der Ehepartner selbständig Zugriff auf den Computer hatte. Weitergehende Nachforschungen sind dem Anschlussinhaber bei einer Abmahnung Constantin Film nicht zuzumuten".

Der BGH hat also nochmals in seiner Entscheidung vom 06.10.2016 (BGH I ZR 154/15 "Afterlife") klargestellt, dass der Anschlussinhaber eben nicht den Täter nennen muss.

Wen vertritt Waldorf Frommer?

  • Bastei Lübbe AG
  • Constantin Film Verleih GmbH
  • Hörbuch Hamburg HHV GmbH
  • Majestic Filmverleih GmbH
  • Sony Music Entertainment Germany GmbH
  • Studiocanal GmbH
  • Tele München Fernseh GmbH Co. Produktionsgesellschaft
  • Telepool GmbH
  • Tiberius Film GmbH
  • Twentieth Century Fox Home Entertainment GmbH
  • Twentieth Century Fox of Germany GmbH
  • Universal Music GmbH
  • Universum Film GmbH
  • Universal Picture Hamburg GmbH
  • Warner Bros.

Wie helfen wir Ihnen bei einer Abmahnung Constantin Film?

Kontaktieren Sie uns für Ihre kostenlose Erstberatung per Telefon. Wir schätzen hierbei gemeinsam mit Ihnen Ihre Chancen bei einer solchen Abmahnung Constantin Film GmbH ein und besprechen wie wir vorgehen:

a) Müssen Sie immer eine Unterlassungserklärung abgeben?

Nach erfolgreicher Einschätzung Ihrer Abmahnung Constantin Film werden wir gegebenenfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung, die genau für Ihren Fall gefertigt wird, oder auch gar keine Unterlassungserklärung abgeben.

Dies könnte sehr wichtig sein, um ein vielleicht drohendes, sündhaft teures einstweiliges Verfügungsverfahren vor Gericht für Sie abzuwenden.

Hierbei sollten Sie keine sog. modifizierte Unterlassungserklärung aus dem Internet herunterladen. Verwenden Sie auch keine vorgefertigten Formulare von Verbraucherzentralen oder sonstigen Stellen, wie Internetforen, Rechtsschutzversicherungen oder sonstigen Vereinen.

Ihr Fall ist ein Einzelfall! Bei falscher Beratung zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung bei einer Abmahnung Waldorf Frommer kann dies zu unnötigen, fatalen Folgen führen, die Sie lebenslänglich binden.

b) Haften Sie als Anschlussinhaber automatisch ?

Sollte sich herausstellen, dass Sie den Upload definitiv nicht vorgenommen haben, sondern ein Dritter, haften Sie schon nicht mehr als Täter.

Bereits an dieser Stelle würde es für Sie auf jeden Fall schon billiger werden. Wenn man dann noch darlegen kann, warum Sie auch nicht als Mittäter und auch nicht als Störer haften, ein Dritter für den fraglichen Verstoß in Betracht kommt und Sie alle Ihnen obliegenden Pflichten beachtet haben, kann man Sie gänzlich mit einer 0-Zahlung an die Kanzlei vertreten.

Abmahnung Constantin Film: Was sollten Sie nun tun - und was nicht?

Wichtig

  • Werden Sie unbedingt aktiv,
  • Kontaktieren Sie umgehend eine erfahrene und auf Markenrecht spezialisierte Kanzlei wie uns.

Auf keinen Fall sollten Sie nun

  • blind unterschreiben,
  • blind zahlen, auch Teilbeträge ins Blaue hinein sind ein Fehler,
  • Kontakt mit dem Abmahner aufnehmen,
  • blind Tipps aus dem Internet folgen und,
  • die Ihnen vorliegende Unterlassungserklärung abgeben, dies kann unter Umständen fatale Folgen haben, die Sie ein Leben lang binden.

Übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten einer Abmahnung Constantin Film?

Klare Antwort: In aller Regel leider nicht.

Verjährt eine Abmahnung Constantin Film irgendwann?

Der BGH hat nun entschieden, dass die Verjährungsfrist für den Lizenzschaden 10 Jahre beträgt (Urt. v. 12.5.2016 - I ZR 48/15).

Die Unterlassungsansprüche verjähren nach wie vor nach 3 Jahren.

Die Rechtsanwaltskosten verjähren jedoch weiterhin nach 3 Jahren.

Bei einer Abmahnung wegen Filesharings muss man nun differenzieren:

  1. Der Unterlassungsanspruch verjährt nach 3 Jahren:

Der Anspruch auf Unterlassung beinhaltet die Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Es entspricht allgemeiner Auffassung, dass der Unterlassungsanspruch stets nach drei Jahren verjährt. Hier vertritt auch der BGH keine andere Ansicht. Die Verjährungsfrist beginnt dabei nicht an dem Tag der Rechtsverletzung, sondern erst mit dem Schluss des Jahres zu laufen, in dem der Rechteinhaber bzw. die für ihn abmahnende Kanzlei sowohl von der Rechtsverletzung als auch vom Namen und der Anschrift des Anschlussinhabers Kenntnis erlangt hat.

  1. Die Anwaltskosten verjähren ebenfalls nach 3 Jahren:

Im Rahmen des Aufwendungsersatzanspruches werden im Wesentlichen die anwaltlichen Gebühren, also die entstandenen Rechtsanwaltskosten der Abmahnkanzleien, von den Abgemahnten gefordert. Die Aufwendungsersatzansprüche verjähren auch nach Ansicht des BGH gleichfalls nach drei Jahren.

  1. Anspruch auf Lizenzschadensersatz verjährt nach Ansicht des BGH nach 10 Jahren

Der BGH hat im hier vorliegenden Fall nunmehr entschieden, dass der auf die Verletzung ihrer Rechte am Titel "Everytime we touch" der Gruppe "Cascada" gestützte Anspruch der Rechteinhaberin nicht verjährt gewesen sei.

Ihr stünde zumindest der geltend gemachte Anspruch auf Zahlung eines Lizenzschadens für das öffentliche Zugänglichmachen des Titels "Everytime we touch" jedenfalls als Restschadensersatzanspruch zu. Der Restschadensersatzanspruch sei zum Zeitpunkt der Geltendmachung durch die Rechteinhaberin des Musiktitels noch nicht verjährt.

Die Verjährung richte sich nach Auffassung des BGH in diesen Fällen in Analogie zu den Fällen, in denen der Abgemahnte durch die Verletzung etwas erlangt habe, nach den Grundsätzen der ungerechtfertigten Bereicherung und deren Verjährung nach § 852 BGB analog (vgl. BGH Urteil vom 12.5.2016 - I ZR 48/15), also 10 Jahre.

Klagen Abmahnkanzleien wie Waldorf Frommer immer?

Generell ist davon auszugehen, dass eine Abmahnkanzlei immer vor Gericht geht, wenn sie der Auffassung ist, gute Erfolgsaussichten zu haben. Darauf zu hoffen, dass "die eh nicht klagen", wie es in manchen Foren beschrieben wird, ist höchst fahrlässig. Dennoch gibt es durchaus auch viele Wege und Möglichkeiten, wie man sich erfolgreich gegen eine Klage wehren kann.

Gerichtliches Mahnverfahren - Was passiert dort?

Der Mahnbescheid

Nachdem außergerichtlich keine Einigung erzielt wurde oder man nicht reagiert hat, kommt es zunächst zum gerichtlichen Mahnverfahren. Beim zuständigen Mahngericht wird ein gerichtlicher Mahnbescheid beantragt. Das Mahngericht erlässt einen Mahnbescheid antragsgemäß, wenn keine formellen Fehler vorliegen. Das Mahngericht prüft nämlich nicht, ob der Anspruch tatsächlich besteht. Daher hat ja der Anspruchsgegner die Möglichkeit gegen einen solchen Mahnbescheid innerhalb von 2 Wochen mittels einem mitgelieferten Formular Widerspruch gegen den erlassenen Mahnbescheid einzulegen. Davon sollten Sie tunlichst Gebrauch machen, insbesondere, wenn Sie bisher überhaupt noch nicht tätig geworden sind.

Der Widerspruch

Suchen Sie spätestens jetzt den Rat eines fachkundigen Anwaltes für Markenrecht, um zu prüfen, ob und wie es Sinn macht gegen den vorliegenden Mahnbescheid vorzugehen. Legen Sie nun Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein, wird das Verfahren an das zuständige Gericht zur Durchführung des streitigen Verfahren abgegeben.

Die Anspruchsbegründung von Waldorf Frommer

Nun sind die Waldorf FrommerRechtsanwälte an der Reihe, ihre vermeintlichen Ansprüche aus dem Mahnbescheid zu begründen und mit den notwendigen Beweismitteln zu belegen. Danach werden Sie aufgefordert, innerhalb von meistens 2 Wochen anzuzeigen, ob Sie sich gegen diese Klage verteidigen wollen und nach Ablauf einer weiteren Frist von 2 Wochen Ihre Verteidigungsanzeige zu begründen. Auch zu diesem Zeitpunkt des Verfahrens ist es noch nicht zu spät einen fachkundigen Anwalt aufzusuchen.

Zusammenfassung - Was tun bei einer Abmahnung Constantin Film:

Nehmen Sie kein Kontakt mit Waldorf Frommer auf. Reagieren Sie schnell und suchen Sie den Rat eines fachkundigenden Anwaltes für Urheberrecht. Unterschreiben Sie nichts und bezahlen Sie nichts, bevor Sie mit uns gesprochen haben.

Wir helfen Ihnen gerne im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung.

Christian Giese

Rechtsanwalt