Seit kurzem beobachten wir Abmahnungen der Kanzlei Grethler wegen der unerlaubten Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke in Internettauschbörsen. Die Kölner Rechtsanwälte vertreten Daniel Sluga, der unter der Firma "La Cosa Mia" das Werk
"Die Firma: Das sechste Kapitel"
produziert haben soll. Herr Sluga wird in den Abmahnschreiben als Inhaber umfangreicher Leistungsschutzrechte, insbesondere den ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechten des Tonträgerherstellers bezeichnet.
Die betroffenen Anschlussinhaber sollen für das illegale Anbieten zum Herunterladen des streitgegenständlichen Werkes verantwortlich sein. Die Kanzlei Grethler führt insoweit aus, dass Album sei von den Anschlussinhabern weltweit einer unbegrenzten Anzahl von Nutzern zum Download angeboten worden sein. Diese Aussage überrascht. Ob die Datei tatsächlich vom Anschlussinhaber selbst unerlaubt verwertet wurde kann selbstverständlich nicht durch die Zuordnung der IP-Adresse festgestellt werden.
Zur Ermittlung der Rechtsverletzungen bedienen sich die Grethler Rechtsanwälte wie zahlreiche andere Kanzleien der Software "File Sharing Monitor". Den Abmahnschreiben ist die Kopie eines gerichtlichen Auskunftsbeschlusses gegenüber dem Provider nach §101 UrhG beigefügt.
Im Hinblick auf die urheberrechtliche Störerhaftung wird weiter ausgeführt, dass der Anschlussinhaber für alle Rechtsverletzungen persönlich haften soll. Tatsächlich stellt aber auch die Störerhaftung keine reine Gefährdungshaftung dar. Bei Vorliegen der entsprechenden Umstände, auf die in den Abmahnschreiben teils auch hingewiesen wird, ist eine Entlastung möglich.
Zur Verhinderung einer gerichtlichen Auseinandersetzung fordern die Grethler Rechtsanwälte zunächst die Abgabe der beigefügten strafbewehrten Unterlassungserklärung. Die Kosten der Rechtsverfolgung werden ausgehend von einem Streitwert über EUR 10.000 mit EUR 506 beziffert. Daneben wird Schadensersatz in Höhe von EUR 250 verlangt. Die konkreten Verwertungen könnten ausweislich des Schreibens durch zusätzliche Ermittlungen dargelegt werden. Bereits jetzt soll aber feststehen, dass der tatsächlich entstandene Schaden "um ein zigfaches höher" liegt.
Die Forderung beläuft sich damit auf insgesamt EUR 756.
Für die Erfüllung der geltend gemachten Ansprüche wird eine vergleichsweise knappe Frist gesetzt. Diese sollte allerdings unbedingt beachtet werden. Die angemessene Reaktion darf aber keinesfalls in der Unterzeichnung der vorformulierten Unterlassungserklärung- und Verpflichtungserklärung oder gar vorschnellen Zahlung des geforderten Pauschalbetrages bestehen. Zunächst sollte von einem fachkundigen Rechtsanwalt geprüft werden, ob und wenn ja in welchem Umfang die geltend gemachten Ansprüche tatsächlich bestehen. Zwar kann der Rechteinhaber im Falle einer Urheberrechtsverletzung grundsätzlich die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangen. In der verwendeten Fassung begegnet diese nach unserer Rechtsauffassung aber erheblichen Bedenken. Zunächst ist zu beachten, dass viele Gerichte entsprechende Erklärungen als Schuldanerkenntnis werten. Vorliegend wird außerdem auf das gesamte Repertoire des Herrn Daniel Sluga Bezug genommen, so dass ein weites Haftungsrisiko begründet wird. Problematisch erscheint außerdem der Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs. Jeder einzelne Verstoß löst demnach die bezeichnete Vertragsstrafe aus. Die finanziellen Folgen sind kaum absehbar. Zum Schutz Ihrer Rechte kann aber häufig eine modifizierte Unterlassungserklärung durchgesetzt werden, bei deren Erstellung Sie sich unbedingt anwaltlich beraten lassen sollten.
Sollten auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Grethler erhalten haben, so können Sie sich jederzeit an uns wenden. Wir haben bereits eine Vielzahl Abgemahnter vertreten und wissen, worauf es für eine erfolgreiche Verteidigung ankommt.
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