Mahnbescheid nach Abmahnung wegen illegalem Tauschbörsenangebot/Filesharing von Fareds, BaumgartenBrandt,

Mahnbescheid nach Abmahnung wegen illegalem Tauschbörsenangebot/Filesharing von Fareds, BaumgartenBrandt,
21.06.2015340 Mal gelesen
Mahnbescheid nach Abmahnung wegen illegalem Tauschbörsen/Filesharing der Anwaltskanzleien Fareds, BaumgartenBrandt, RKA Anwälte ? Bundesweite Hilfe! Viele Betroffene haben in der Vergangenheit Abmahnungen wegen Filesharing erhalten und dann nicht reagiert! Jetzt Klage erhalten mit höheren Kosten!

Die Meisten sind davon ausgegangen, dass nach paar Monaten Ruhe diese Angelegenheit nun ausgestanden ist. Jedoch beträgt die regelmäßige Verjährungsfrist für den Unterlassungsanspruch und die Schadensersatzforderungen aus Urheberrechtsverletzungen 3 Jahre.

 

Schon zum Ende des Jahres 2014 haben daher viele Anwaltskanzleien für die Rechtsinhaber gegen die Abgemahnten Mahnbescheide aus nicht ausgeglichenen Abmahnungen aus dem Jahr 2011 beantragt. Es zeigt sich aber, dass die Kanzleien weiterhin die Forderungen aus den vergangenen Jahren durch Mahnbescheide versuchen eintreiben.

 

Was tun bei Erhalt eines Mahnbescheides oder Zustellung einer Klage?

 

Den größten Fehler den Sie begehen können, ist den Mahnbescheid oder die Klage zu ignorieren. Wer sich nicht verteidigt und nicht reagiert, verliert seine Rechtsmittel. Gegen Sie wird dann ein Vollstreckungsbescheid erlassen oder aber es ergeht ein ebenso vollstreckbares Versäumnisurteil. Wenn sich dann der Gerichtsvollzieher bei Ihnen meldet oder aber Ihr Bankkonto gepfändet wird, ist alles zu spät.

 

Daher empfehlen wir Ihnen dringend, bei Erhalt eines Mahnbescheides oder einer Klage Ruhe zu bewahren, den Briefumschlag mit Zustellungsdatum zu behalten und sich sofort mit einem auf Filesharing/Urheberrecht spezialisierten Anwalt aufzusuchen. Als Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht überprüfe ich die Rechtmäßigkeit der Abmahnung und kann Ihnen die bestehenden Verteidigungsmöglichkeiten aufzeigen.

 

Wir haben in unserer Kanzlei mit diesen Mahnbescheiden und Klagen z. B. die Erfahrung gemacht, dass die zivilprozessrechtlichen Formalien nicht immer eingehalten wurden. Dies führte dazu, dass die Klageansprüche gegen die Abgemahnten verjährt waren, obwohl der Mahnbescheid oder die Klage rechtzeitig eingereicht wurde.

Aber auch wenn die Forderung nicht verjährt ist, ist zu klären, ob Sie haften und in welchem Umfang. Grundsätzlich wird zwischen der Täter- und der Störerhaftung unterschieden. Als Täter haften Sie vollumfänglich, wohingegen Sie als Störer keinen Schadensersatz zu zahlen haben. In welcher Höhe Sie genau haften, ist nur durch die Abwägung aller Umstände Ihres Einzelfalls zu ermitteln.

 

Da die Forderungen bei Mahnbescheiden vom Gericht nicht auf ihre Berechtigung und Richtigkeit überprüft werden, umso wichtiger ist es innerhalb der Frist von 2 Wochen zu reagieren.

 

Wenn auch Sie einen Mahnbescheid oder eine Klage wegen Filesharing und Abmahnung wegen illegalem Tauschbörsenangebot über den Internetanschluss erhalten haben, sollten Sie uns kontaktieren. Wir sind mit Anwälten in Berlin und Hamburg überregional tätig! Rufen Sie uns dafür unter der Rufnummer: 030/206 494 05 und 040/ 822 43 696 an.

Rufen Sie uns an oder nutzen Sie den kostenlosen Rückruf-Service.

Katharina Scharfenberg

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht

 

Scharfenberg & Hämmerling Rechtsanwälte in Partnerschaft

Hohenzollerndamm 196

10717 Berlin

Tel.: 030/ 206 494 05

Fax: 030/ 206 494 06

E-Mail: mail@abmahnung-hilfe.info

www.Abmahnung-Hilfe.Info