Filesharing-Massenabmahnungen: EU fordert Deutschland zur Stellungnahme auf

 Filesharing-Massenabmahnungen: EU fordert Deutschland zur Stellungnahme auf
07.01.2015368 Mal gelesen
Die Musikindustrie spricht nach wie vor massenweise Abmahnungen im Filesharing-Bereich aus, die oft rechtlich fragwürdig sind. Diese Praxis wird zu Recht von der digitalen Gesellschaft e.V. kritisiert, die sich wegen dieses Anliegens an die EU-Kommission gewendet hat.

Musikindustrie hat über 4,5 Millionen Filesharing-Abmahnungen ausgesprochen

Die digitale Gesellschaft e.V. rügte in ihrem Schreiben im Jahr 2013 vor allem, dass seit dem Jahr 2008 ungefähr 4,5 Millionen Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing ausgesprochen worden sind. Sofern ein Rechteinhaber wegen einer geloggten IP-Adresse eines Internetanschlusses einen Auskunftsanspruch nach § 101 UrhG gerichtlich geltend macht um die persönlichen Daten des Anschlussinhabers zu erfahren, geben die Gerichte dem vielfach statt und geben sich dabei mit einer oberflächlichen Glaubhaftmachung ohne nähere Prüfung des jeweiligen Einzelfalles zufrieden. De facto führt dies dazu, dass Anschlussinhaber gegenüber dem vermeintlichen oftmals ihre Unschuld nachweisen müssen. Darüber hinaus ist das vorschnelle Preisgeben von persönlichen Daten auch datenschutzrechtlich bedenklich. Es kommt ein Verstoß gegen Art. 52 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union in Betracht, worauf die digitale Gesellschaft zu Recht hinweist.

Aus diesem Grunde prüft die EU-Kommission laut Informationen der digitalen Gesellschaft e.V. zu Recht, ob sie gegen die Bundesrepublik Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren einleitet. Im Rahmen der damit verbundenen Anhörung soll Deutschland offiziell zu einer Stellungnahme aufgefordert worden sein. Hierfür soll eine Frist bis Mitte Februar 2015 gesetzt worden sein.

Filesharing-Abmahnwahn muss bekämpft werden

Gerade der Redtube-Fall hat gezeigt, zu welchen Auswüchsen es bei den Massenabmahnungen der Musikindustrie gekommen ist. Erst nachträglich hat sich herausgestellt, dass die Abmahnungen der Kanzlei Urman & Kollegen wegen Pornostreaming rechtswidrig gewesen sind. Die nachträglich aufgehobenen Auskunftsbeschlüsse des Landgerichtes Köln hätten mangels Urheberrechtsverletzung durch Filesharing gar nicht erst ergehen dürfen. Darüber hinaus ist bei vielen Abmahnungen fragwürdig, ob dem Rechteinhaber die geltend gemachten Ansprüche auf Ersatz der Abmahnkosten sowie Schadensersatz überhaupt zustehen. Darüber hinaus werden nach unseren Erfahrungen häufig auch überzogene Forderungen geltend gemacht. Von daher sind wir gespannt, wie die Stellungnahme der deutschen Regierung dazu aussieht und ob endlich vom Gesetzgeber wirkungsvolle Maßnahmen gegen den Abmahnwahn ergriffen werden.

 

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