Abmahnung durch Waldorf Frommer - „Immer in Bewegung“ - Revolverheld

Abmahnung durch Waldorf Frommer  - „Immer in Bewegung“ -  Revolverheld
12.12.2013340 Mal gelesen
Im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH versendet die Kanzlei Waldorf Frommer Abmahnungen wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Album „Immer in Bewegung“ – Revolverheld.

Die Kanzlei Waldorf Frommer versendet Abmahnung im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH. Anschlussinhabern wird in diesen vorgeworfen illegales Filesharing betrieben zu haben. Dabei sei das Album "Immer in Bewegung" der Rockband Revolverheld auf Online-Tauschbörsen zum Download angeboten und somit öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Wie bei derartigen Filesharing- Abmahnungen üblich wird der Betroffene zu folgenden Handlungen aufgefordert, um somit eine außergerichtliche Beilegung des Streits zu erreichen:

  • Dauerhafte Löschung der abgemahnten Datei
  • Abgabe der beigefügten Unterlassungserklärung innerhalb der gesetzten Frist
  • Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags in Höhe von 815,00 Euro, der sich aus Rechtsanwaltsgebühren und Schadensersatz zusammensetzt

Sollte ich die beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung unterschreiben?

Sie sollten keinesfalls die beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnen! Die von der gegnerischen Seite vorformulierte Unterlassungserklärung enthält regelmäßig viel zu weitgehende Regelungen und ist somit nachteilig:

  • Ein Schuldanerkenntnis, das bei eventuellen gerichtlichen Streitigkeiten als Beweismittel gegen Sie verwendet werden kann
  • Die Verpflichtung zur Zahlung einer ggf. überhöhten Vertragsstrafe für den Fall einer Zuwiderhandlung
  • Ein Anerkenntnis der Forderung der Gegenseite
  • Bindung an die Erklärung über einen Zeitraum von 30 Jahren

Regelmäßig ist es aber empfehlenswert eine Unterlassungserklärung abzugeben, da anderenfalls die Gefahr besteht, dass weitere kostspielige rechtliche Schritte gegen Sie eingeleitet werden. Die Erklärung sollte jedoch vorerst in der Gestalt abgeändert werden, so dass diese nur noch das nötigste enthält und trotz alledem den rechtlichen Anforderungen genügt. Suchen Sie einen fachkundigen Rechtsanwalt an, um mit dessen Hilfe die für Sie günstigste Erklärung aufzusetzen.

Sollte ich den geforderten Betrag zahlen?

Nein! Sie Sollten keinesfalls voreilig den geforderten Geldbetrag zahlen, bevor die Zahlungsforderung rechtlich überprüft worden ist. Nach einer Zahlung ist es in der Regel nicht mehr möglich über die Höhe oder sogar über deren vollständige Zurückweisung zu verhandeln.

Da die Anschlussinhaber aber nicht pauschal haften und daher unter Umständen die Forderungen abgewehrt werden können, könnten Sie sich durch Zahlung eine erfolgversprechende Verteidigungsbasis nehmen.

In jedem Fall lohnt sich die rechtliche Überprüfung Ihres Einzelfalles.

Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Album "Immer in Bewegung" - Revolverheld in Ihren Briefkasten vorgefunden so bewahren Sie erst einmal Ruhe. Es ist zu empfehlen die Abmahnung vor Kontaktaufnahme mit der Gegenseite oder einer Zahlung von einem im Urheber- und Internetrecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen lassen. Dieser kann Ihnen Auskunft über bestehende Verteidigungsmöglichkeiten geben.

Gerne können Sie uns in einem kostenlosen Erstgespräch ihren Fall schildern, um eine rechtliche Ersteinschätzung zu erhalten. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer: Telefonnummer: 030 96535-855 oder füllen Sie das Kontaktformular auf www.abmahnhelfer.de aus.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.de.

 

Abmahnung erhalten? Wir helfen Ihnen sofort!

Werdermann | von Rüden

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