Abmahnung Ebay Verkäufer: Ullrich & Naumann Patent- u Rechtsanwälte w. Verletzung des Patents Kochgefäßaufsatz und Verletzung der Wortmarke Kochblume

Abmahnung Filesharing
03.04.20121818 Mal gelesen
Abmahnung von Ebay Anbietern durch Ullrich & Naumann Patent- und Rechtsanwälte wegen Verletzung des deutschen Patents Kochgefäßaufsatz zum Verhüten des Überkochens von Flüssigkeiten und der deutschen Marke „Kochblume“. Hohe Forderung aus Streitwert von 300.000,00 EUR! Je eine 1,3 Gebühr !

Abmahnung von Ebay Anbieter durch Ullrich & Naumann Patent- und Rechtsanwälte wegen Verletzung des deutschen Patents Kochgefäßaufsatz zum Verhüten des Überkochens von Flüssigkeiten und der deutschen Marke  "Kochblume"

Derzeit erhalten diverse Ebay-Anbieter von Kochgefäßaufsätzen zum Verhüten des Überkochens von Flüssigkeiten, die unter der Bezeichnung Kochblume bei Ebay teilweise für nur  10,00 EUR angeboten wurden, eine Abmahnung wegen Verletzung des deutschen Patents 10 2009 0 41 866 des Herrn Armin Harecker und Verletzung der deutschen Marke 30 2010 051 801 des Herrn Norbert Niederschweiberer.

Grund  für die Abmahnung sei, dass der Betroffene als Verkäufer auf der Internetplattform Ebay.de unter der Kennzeichnung Kochblume Überkochschutze für Töpfe angeboten habe.

Der Mandant der Patent- und Rechtsanwälte Ullrich & Naumann, Herr Norbert Niederschweiberer, sei Lizenznehmer an dem deutschen Patent 10 2009 041 866 Kochgefäßaufsatz zum Verhüten des Überkochens von Flüssigkeiten des Herrn Armin Harecker.

Der Kochgefäßaufsatz sei patentrechtlich geschützt.

Dem Betroffenen Ebay-Anbieter wird vorgeworfen, dass er durch die von ihm angebotene Überkochschutze von der Lehre des Patents entsprechend identisch Gebrauch gemacht habe.

Herr Norbert Niederschweiberer sei Inhaber der deutschen Marke 30 2010 051 801 der Wortmarke "Kochblume" für die Klasse 21 des Waren- und Dienstleistungsverzeichnesses.

Durch das Anbieten der Überkochschutze verwende er ein identisches Kennzeichen Kochblume und eine identische Waren- und Dienstleistungsklasse.

 

Der Betroffene Ebay-Anbieter wird  zur Abgabe einer strafbewehrte Unterlassungserklärung, zur Rechnungslegung, Schadensersatz und Vernichtung aller Erzeugnisse aufgefordert.

Unterschrieben ist die Abmahnung durch einen Patentanwalt und einen Rechtsanwalt.

Die von dem Betroffenen verlangte Unterlassungserklärung sieht vor, dass er aus einem Streitwert von 300.000,00 EUR Anwaltskosten und Patentanwaltskosten bezahlen soll. Ferner sieht die Unterlassungserklärung eine Auskunftsverpflichtung und eine Anerkennung einer Schadensersatzpflicht vor.

Kommentar:

Die vorbereitete Unterlassungserklärung sollte auf keinen Fall ohne rechtliche Beratung unterzeichnet werden, da diese sehr weitreichende Folgen, unter anderem eine Zahlungsverpflichtung  bezüglich der Rechtsanwalts- und Patentanwaltskosten von mehr als 7.000,00 EUR vorsieht !

Ein Unterzeichnen der Unterlassungserklärung mit diesen weitreichenden Haftungsfolgen kann für viele die Insolvenz bedeuten.

Es ist dringend dazu zu raten, fundierte anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

 Christian Weiner, LL.M. (Medienrecht)*
Rechtsanwalt
* Master of Laws für Medienrecht 

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