Abmahnung Kanzlei Bindhardt Fiedler Zerbe - Culcha Candela "Move it"

Abmahnung Filesharing
18.07.2011740 Mal gelesen
Derzeit lässt die Band Culcha Candela die unerlaubte Verbreitung des Stückes "Move it" anwaltlich abmahnen. Die beigefügte Unterlassungserklärung sollte ohne vorherige anwaltliche Prüfung nicht unterzeichnet werden.

Meiner Kanzlei liegt eine Abmahnung der Kanzlei Bindhardt, Fiedler, Zerbe aus Linden im Auftrag der Herren Hanno Graf, Omar David, Römer Duque, Lars Barragan De Luyz, Matthäus Jaschik, Matthuas Hafemann, John Magiriba Lwanga, Simon Müller-Lerch und Jan Krouzilek vor.

Abgemahnt wird die unerlaubte Verbreitung des Songs "Move it" der Band Culcha Candela. Die Vorgenannten werden als Urheber des Textes und der Musik des Titels benannt.

In der Abmahnung wird darauf verwiesen, dass die Daten des Abgemahnten festgestellt und zu Beweiszwecken dokumentiert wurden. Wie dies erfolgte, wird nicht mitgeteilt. Es ist daher nicht auszuschließen, dass die Dokumentation fehlerhaft ist.

Für die behaupteten Rechteinhaber verlangen die abmahnenden Anwälte die Unterzeichnung einer vorbereiteten strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 400 EUR.

Die vorbereitete Unterlassungserklärung ist m.E. zu weitgehend und sollte so nicht unterschrieben werden, da sie nach diesseitiger Auffassung  zu weitgehend ist und ein Schuldanerkenntnis bzw. eine unbedingte Zahlungspflicht beinhaltet.

Wurde die vorgeworfene Rechtsverletzung tatsächlich und nachweislich nicht begangen (sog. sekundäre Darlegungslast), sollten Betroffene die Möglichkeiten einer wirksamen Rechtsverteidigung mit einem im Urheberrecht tätigen Rechtsanwalt erörtern.

Lässt sich eine Rechtsverletzung jedoch nicht nachweisbar ausschließen, ist zu empfehlen, eine modifizierte Unterlassungserklärung, ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht, aber gleichwohl rechtlich verbindlich, abzugeben, um damit das Risiko eines ansonsten drohenden auf Unterlassung gerichteten Verfügungsverfahrens zu auszuschließen. 

Auch der geforderte Schadensersatz kann in der Regel mit anwaltlicher Hilfe reduziert werden.

Betroffene sollten die vorbereitete Unterlassungserklärung deshalb umgehend anwaltlich prüfen und modifizieren lassen. In diesem Fall können durch eine anderweitige Formulierung zu strenge Rechtsfolgen vermieden werden.

Die von den abmahnenden Anwälten gesetzten Fristen sollten aber unbedingt beachtet werden.

Eine erste schnelle Rechtsberatung und die schnelle Vertretung der Interessen Betroffener biete ich zum fairen Pauschalpreis an. Bei mir sind Sie aber kein gesichtsloser Fall unter vielen - sondern Mandant, dem ich stets zur Seite stehe.

Ich stehe telefonisch und per E-Mail für eine kostenfreie Kontaktaufnahme und erste Orientierung zur Verfügung.

Abmahnschreiben können Sie mir per E-Mail oder Fax zuleiten - Sie erhalten dann umgehend meine erste Einschätzung.

Bitte beachten Sie auch meine allgemeinen Hinweise zum richtigen Umgang mit Abmahnungen.

 

Kontakt:

Rechtsanwalt Andreas Schwartmann, Gleueler Str. 249, 50935 Köln

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