Nach der Rechtssprechung des BAG führt eine Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsverhältnissen bei gleichzeitiger Änderung weiterer Arbeitsbedingungen zur Unwirksamkeit der Befristung und somit zu einem unbefristeten Arbeitsverhältnis.
Bei Einstellung eines neuen Arbeitnehmers können weder der Arbeitgeber noch der Arbeitnehmer erkennen, ob dieser für den angebotenen Arbeitsplatz geeignet ist.
Die Vereinbarung einer Probezeit dient somit für beide Seiten zur Erprobung, ob eine dauerhafte Zusammenarbeit möglich ist.
Wird das Arbeitseinkommen von einem Gläubiger des Arbeitnehmers gepfändet, so treten neben der häufig empfundenen Blamage des Arbeitnehmers weitere Probleme auf.
Es stellt sich nämlich meist die Frage, ob der Arbeitnehmer für die Kosten des Arbeitgebers, die durch die Bearbeitung der Entgeltpfändung entstehen, aufzukommen hat.