Das Bundesarbeitsgericht hat am 12.März 2009, Aktenzeichen: 2 AZR 894/07, entschieden, dass sich ein Arbeitnehmer, der selbst eine fristlose Kündigung gegenüber seinem Arbeitgeber ausgesprochen hat, zu einem späteren Zeitpunkt nicht auf die Unwirksamkeit dieser Kündigung berufen kann.
Dem Urteil des bundeshöchsten Arbeitsgerichts lag folgender Fall zugrunde:
Ein Arbeitnehmer kündigte sein Arbeitsverhältnis fristlos, da der Arbeitgeber sich mit Gehaltszahlungen im
Verzug befand.
Kurz nach der Künd