Aktionäre und Anleger, die Schadenersatzansprüche im Musterverfahren gegen die Volkswagen AG nach § 10 KapMuG anmelden wollen, müssen die ablaufende Anmeldefrist zum 08.09.2017 beachten. Nach Ablauf der Frist ist eine Anmeldung nicht mehr möglich.
Der Abgasskandal zwingt Leasingnehmer betroffener Fahrzeuge zum Handeln. Leasingverträge sehen regelmäßig vor, dass der Leasingnehmer (Besitzer des Fahrzeugs) Sachmängel am Fahrzeug für den Leasingnehmer (die Leasinggesellschaft) gegen den Verkäufer (meist auch der Hersteller) des Fahrzeugs geltend
Das OLG München erachtet eine Kündigung des Darlehens nach § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB zehn Jahre nach Abschluss der Prolongation für möglich. Damit legt es die Vorschrift verbraucherfreundlicher als viele Banken aus.
Autokäufer oder Leasingnehmer von Dieselfahrzeugen sollten ihre Möglichkeiten prüfen lassen, wegen Mängeln ihres Fahrzeugs (z.B. unzulässige Abgasreinigungssysteme) vom Kauf zurückzutreten und den Kauf rückabzuwickeln.