Abgasskandal: Anmeldefrist im Musterverfahren Volkswagen läuft zum 08.09.2017 ab

21.08.201735 Mal gelesen
Aktionäre und Anleger, die Schadenersatzansprüche im Musterverfahren gegen die Volkswagen AG nach § 10 KapMuG anmelden wollen, müssen die ablaufende Anmeldefrist zum 08.09.2017 beachten. Nach Ablauf der Frist ist eine Anmeldung nicht mehr möglich.

Die Anmeldefrist im Musterverfahren für Kursverluste wegen des Abgasskandals gegen die Volkswagen AG (OLG Braunschweig, Aktz. 3 Kap 1/16) endet zum 08.09.2017. Mit der bis zu diesem Datum noch möglichen Anmeldung von Schadenersatzansprüchen im Musterverfahren wird die Verjährung des angemeldeten Schadenersatzanspruchs gegen die Volkswagen AG bis 3 Monate nach Abschluss des Musterverfahrens gehemmt. Damit erweist sich die Anmeldung als günstiges Mittel, die Verjährung langfristig zu hemmen, um nach Abschluss des Musterverfahrens weitere Rechtsschritte zu überdenken. Nach Ablauf der Frist können Aktionäre und Anleihekäufer der Volkswagen AG die Verjährung ihrer Ansprüche nur noch durch eine eigene Klage gegen die Volkswagen AG hemmen.

Welche Wertpapierkäufer sind betroffen

Das Musterverfahren behandelt den Abgasskandal für den Zeitraum frühestens seit dem Jahr 2005 bzw. seit April 2008 bis zum 22.09.2015. Aktionäre bzw. Anleihekäufer, die seit 2005 bis zum 17.09.2015 in diesem Zeitraum Aktien bzw. Anleihen der Volkswagen AG erworben haben und bis zum 18.09.2015 bzw. 22.09.2015 (und ggf. darüber hinaus) gehalten haben bzw. noch halten, können Schadenersatzansprüche im Musterverfahren anmelden. Hingegen wird man Käufe, die 10 Jahre zurückliegen (ab ca. Mitte 2007), mittlerweile in jedem Fall ausklammern müssen, da hier bereits dann eine Verjährung eingetreten ist.

Erfolgsaussichten des Musterverfahrens

Die Erfolgsaussichten des Musterverfahrens sind infolge der staatsanwaltlichen Ermittlungen gegen den Volkswagen-Konzern gestiegen. Laut Bericht der Süddeutschen Zeitung soll der ehemalige Techniker der Audi AG Giovanni P. gegenüber der Staatsanwaltschaft München II bekundet haben, dass der Vorstand der Volkswagen AG Herr Prof. Dr. Martin Winterkorn noch als Vorstand der Audi AG bereits am 09.10.2006 über zu kleine Harnstofftanks zur ordnungsgemäßen Abgasreinigung informiert worden. Der Techniker sitzt derzeit in Untersuchungshaft und ließ über seine Verteidiger Informationen übermitteln, die sowohl Winterkorn als auch den jetzigen Audi-Vorstand Rupert Stadler belasten. Der Techniker übermittelte Interna des Abgasskandals im Zeitraum von März 2006 bis Juli 2014.

Die ARES Rechtsanwälte vertreten bereits Aktionäre gegen die Volkswagen AG in Klageverfahren als auch bezüglich der Anmeldung von Ansprüchen im Musterverfahren. Für Fragen zum Musterverfahren, zu einer Klage bzw. zur Anmeldung der Ansprüche stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.