Rechtsgrundlage zur Berechnung des von den Unternehmen zu entrichtenden Beitrags ist in der gesetzlichen Unfallversicherung der Gefahrtarif. Er ist eine Rechtsvorschrift, die die Berufsgenossenschaft autonom festsetzt. Er enthält Tarifstellen und Gefahrklassen. Die Tarifstellen erfassen alle Unternehmensarten, für die eine Berufsgenossenschaft zuständig ist. Die Gefahrklassen werden für Gefahrengemeinschaften (Gefahrtarifstellen) festgestellt, in denen Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art und gleicher oder ähnlicher Gefährdungsrisiken zusammengefasst sind.