Erwerbsunfähigkeit kann jeden treffen. Das Risiko von Unfällen oder einer schweren Krankheit lässt sich nicht mit 100 %-iger Sicherheit ausschließen. Somit stellt sich die Frage nach der sozialen Absicherung. Wer keine private Vorsorge treffen kann, ist auf die staatlichen Systeme angewiesen. Die Versicherungsträger prüfen Rentenanträge zunehmend schärfer. Worauf kommt es also an? Was ist zu beachten? Maßstab ist alleine das krankheitsbedingt eingeschränkte Restleistungsvermögen des Rentenantragstellers.