In einem jüngst veröffentlichten Urteil vom 08.03.2013 hat das Verwaltungsgericht Hannover die Rechtmäßigkeit der Heranziehung zu Kostenbeiträgen in der Jugendhilfe grundsätzlich in Frage gestellt. Nach Auffassung des Gerichts reicht die gesetzliche Grundlage nicht aus.
Die vorläufige Dienstenthebung wegen einer wesentlichen Beeinträchtigung des Dienstbetriebes oder der Ermittlungen kommt aufgrund des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit regelmäßig nur in Betracht, wenn als Disziplinarmaßnahme voraussichtlich mindestens eine Kürzung der Dienstbezüge verhängt wird.
Scheinselbstständigkeit kann für Arbeitgeber zu einer doppelten Falle werden. Nämlich dann, wenn die ersten Ermittlungen nicht von den Sozialversicherungsträgern, sondern von Zoll und Staatsanwaltschaft ausgehen und eine Anklage erhoben wird, bevor die sozialrechtlichen Fragen geklärt sind.
Zuständig für die Bekämpfung der Schwarzarbeit sind die Behörden der Zollverwaltung. Die zuständige Arbeitseinheit nennt sich Finanzkontrolle Schwarzarbeit, abgekürzt FKS.