Gemäß § 55 Abs. 4 S. 2 des Soldatengesetzes sollen Laufbahnanwärter, die sich als ungeeignet für die angestrebte Laufbahn erweisen, entlassen werden. Ein Ermessen, von der Entlassung abzusehen, ist nur in atypischen Fällen eröffnet.
Das Bundesverwaltungsgericht und das OVGLüneburg haben sich in zwei jüngst veröffentlichten Entscheidungen zu Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit geäußert. In beiden Fällen geht es um den Grundsatz "Weiterverwendung vor Versorgung."
Fibromyalgie ist ein chronisches Schmerzsyndrom, das u.a. durch Schmerzen in mehreren Körperregionen, Druckempfindlichkeit, Schlaf- und Verdauungsstörungen, Erschöpfungszustände und depressive Verstimmungen gekennzeichnet ist.
Das Verwaltungsgericht Göttingen hat sich mit Beschluss vom 08.02.2013 der Auffassung der nordrhein-westfälischen Gerichte (u.a. VG Minden) angeschlossen und die Auswahlentscheidung der Telekom (hier für die Besoldungsgruppe A9 in der Beförderungsliste Vivento-Abo) für rechtswidrig erklärt