Das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil vom 28. Juli 2011 entschieden, dass die Beweggründe für die Selbstanzeige entscheidendes Gewicht haben, wenn eine steuerliche Selbstanzeige als Milderungsgrund im Disziplinarverfahren berücksichtigt werden soll.
Einer Steuerhinterziehung ist kein "Kavaliersdelikt", sondern regelmäßig eine schwerwiegende Verfehlung. Bei einer vorsätzlichen Schädigung des Vermögens des Dienstherrn durch einen Soldaten in Vorgesetztenstellung ist zunächst von einer Dienstgradherabsetzung auszugehen.
In den letzten Wochen berichteten die Medien wiederholt über Fälle, in denen Versicherte Probleme mit der Bewilligung von Krankengeld haben, weil Krankenkassen unvermittelt die Leistung einstellen. Für Bezieher von Krankengeld ist es wichtig, die Leistungsvoraussetzungen zu kennen.
Im Baugewerbe gehört der Einsatz von Subunternehmern zum Alltag. Wenn allerdings Einzelunternehmer beauftragt werden, besteht die Gefahr der Scheinselbstständigkeit, unter Umständen droht sogar ein Strafverfahren.
Der Einsatz von Honorarkräften kann unkalkulierbare Risiken enthalten. Dies gilt selbst dann, wenn der Auftragnehmer zum Kreis der klassischen Freiberufler zählt, wie folgender Fall zeigt: