Eine Disziplinarklageschrift muss besonderen formellen Anforderungen genügen. Ist dies nicht der Fall, kann das Verwaltungsgericht die Klageschrift an die Disziplinarbehörde zur Überarbeitung und Nachbesserung zurückgeben. So geschehen durch das VG Göttingen in einem Beschluss vom 16.12.2010.
Das Sozialgericht Lüneburg hat die Deutsche Rentenversicherung Bund durch Urteil vom 27.3.2013 verpflichtet, einer Versicherten eine teilweise Erwerbsminderungsrente, wegen Verschlossenheit des Teilzeitarbeitsmarktes jedoch als Rente wegen voller Erwerbsminderung zu bewilligen.
Wer eine Selbstanzeige erstattet, hat einen gesetzlichen Anspruch auf Wahrung des Steuergeheimnisses. Eine Ausnahmen gilt u.a. wenn ein zwingendes öffentliches Interesse an der Weitergabe besteht. Ein öffentliches Interesse kann auch im Disziplinarverfahrern gegen Beamte bzw. Soldaten bestehen.