Das Arzt – Patientenverhältnis sollte von gegenseitigem Vertrauen und Achtung geprägt sein, von ärztlicher Seite darüber hinaus von besonderem Einfühlungsvermögen in die Belange und Interessen der Patienten. Werden diese Erfordernisse während des Patientengespräches beachtet, der Patient hinreichend aufgeklärt und handelt der Arzt anschließend lege artis, wird im Normalfall eine erfolgreiche Heilbehandlung durchgeführt werden, die beide Seiten zufriedenstellt oder zumindest dem Patienten zeitweise eine Heilung beschert.
Was aber wenn es zu keiner erfolgreichen Heilbehandlung kommt, oder wenn körperliche Beeinträchtigungen bis hin zum Todesfall der Behandlung folgen, kurz ein Behandlungsschaden eingetreten ist? Dann stellt sich die Frage der Verantwortlichkeit, durch welchen Fehler oder Fehlverhalten dieses negative Ergebnis zustande kam. Nicht jeder Behandlungsschaden ist gleich ein Behandlungsfehler, kommen Sie aber zu dem Ergebnis, dass ein Behandlungsfehler möglich ist, oder aber über Risiken, Erfolgschancen und Alternativen unzureichend aufgeklärt wurde, kann tatsächlich eine Arzthaftung im Raum stehen.