Dass ein offener Fonds die Anteilsrücknahme aussetzen kann, erfuhr so mancher Anleger erst, als der Fonds tatsächlich geschlossen wurde. Für jene Anleger, die deshalb von ihrer Anlageberatung enttäuscht sind, bieten zwei neue Urteile des Bundesgerichtshofs Interessantes.
Das PROKON-Insolvenzverfahren steht noch an dessen Beginn. Für die Anleger bedeutet dies, dass sie sich jetzt mit den verschiedenen Fragestellungen eines Insolvenzverfahrens und auch dessen Ablauf auseinandersetzen müssen. Fachanwälte können betroffene Anleger unterstützen.
Das PROKON-Insolvenzverfahren hat gerade erst begonnen und es sind noch viele Fragen offen. Und es können sich im Lauf des Insolvenzverfahrens neue Fragen ergeben. Fachanwälte können betroffene Anleger unterstützen.
Der Bundesgerichtshof entschied über die Frage, ob Bankberater darauf hinweisen mussten, dass offene Immobilienfonds geschlossen werden können und die Anteile nicht mehr zurückgegeben werden können.
Die PROKON-Anleger müssen sich jetzt mit dem Insolvenzverfahren und dessen Ablauf auseinandersetzen. Für viele Anleger ist dies eine neue Erfahrung. Fachanwälte können betroffene Anleger unterstützen.