Dass Dachfonds wie DWS Immoflex Vermögensmandat geschlossen und auch aufgelöst werden können, mussten dessen Anleger bereits erfahren. Für jene Anleger, die sich damit nicht abfinden möchten, können zwei neue BGH-Urteile Interessantes bieten.
Verschiedene offene Fonds wurden geschlossen und sogar aufgelöst. Dies widerfuhr auch dem Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return P. Der BGH entschied nun in zwei Urteilen zur Aufklärung über Schließungsrisiko bei offenen Immobilienfonds.
Im Fall PROKON wurde am 01.05.2014 das Insolvenzverfahren eröffnet. Für Anleger, die PROKON Genussrechte in ihren Depots haben, hat dies zur Folge, dass sie nun an einem Insolvenzverfahren teilnehmen.
Nach einer Wartezeit voller Ungewissheit steht seit dem 01.05.2014 fest, dass Anleger, die in PROKON-Genussrechte investierten, sich mit dem Insolvenzverfahren der PROKON Regenerative Energien GmbH auseinandersetzen müssen.
Seit 2 Jahren ist der Dachfonds Allianz Flexi Immo geschlossen. Der Bundesgerichtshof hat sich nun in zwei Urteilen mit dem Thema „Aufklärung über Schließungsrisiko bei offenen Immobilienfonds“ befasst.