Allianz Flexi Immo nach wie vor geschlossen: Was bedeuten neue BGH-Urteile für Dachfondsanleger?

Allianz Flexi Immo nach wie vor geschlossen: Was bedeuten neue BGH-Urteile für Dachfondsanleger?
02.05.2014343 Mal gelesen
Seit 2 Jahren ist der Dachfonds Allianz Flexi Immo geschlossen. Der Bundesgerichtshof hat sich nun in zwei Urteilen mit dem Thema „Aufklärung über Schließungsrisiko bei offenen Immobilienfonds“ befasst.

Der Dachfonds Allianz Flexi Immo (ISIN: DE0009797332; WKN 979733) ist seit mehr als 2 Jahren geschlossen. Die Anleger können seitdem ihre Anteile nicht mehr an die Fondsgesellschaft zurückgeben. Für Anleger, die von der Schließung überrascht wurden und sich damit nicht abfinden möchten, können zwei Urteile des Bundesgerichtshofs Interessantes bieten.

 

Am 29.04.2014 entschied der Bundesgerichtshof in zwei Urteilen (Aktenzeichen: XI ZR 477/12 und XI ZR 130/13) über die Frage, ob Anleger auf das Schließungsrisiko bei offenen Immobilienfonds vor der Investition hingewiesen werden mussten. Das Gericht urteilte, dass Bankberater Anleger ungefragt darüber informieren mussten, dass ein offener Immobilienfonds geschlossen werden kann. Die gesetzlich vorgesehene Möglichkeit, dass die Anteilsrücknahme ausgesetzt wird, ist eine Ausnahme vom Grundprinzip, dass die Anteile der offenen Immobilienfonds jederzeit an die Fondsgesellschaft zurückgegeben werden können. Aus diesem Grund müssen die Bankberater die Anleger auch ohne eine entsprechende Nachfrage des Anlegers über dieses Risiko informieren.

  

Schließung ist erhebliche Ausnahme von Grundprinzip der jederzeit möglichen Rückgabe von Fondsanteilen

 

Da die Urteile des Bundesgerichtshofs Fälle behandeln, in welchen sich die Anleger an offene Immobilienfonds beteiligten, sind die Urteile nicht direkt auf Dachfonds wie den Allianz Flexi Immo anwendbar. Jedoch gibt es bei Dachfonds vergleichbare Regelungen über die Aussetzung der Anteilsrücknahme. Zudem gilt bei Dachfonds ebenfalls das Grundprinzip, dass Fondsanteile jederzeit zurückgegeben werden können.

 

Angesichts der anlegerfreundlichen neuen Urteile stellt sich für die von der Schließung betroffenen Anleger des Fonds Allianz Flexi Immo die Frage, ob sie sich auf diese Entscheidung berufen und selbst Ansprüche geltend machen können. Ob dies möglich ist, hängt vom konkreten Einzelfall ab, denn die Urteile beziehen sich auf Fehler bei Anlageberatungsgesprächen. Wenn bei der Beratung durch den Bankberater Fehler passierten, liegt eine Falschberatung vor. In einem solchen Fall stehen Anlegern Schadensersatzansprüche zu.

 

Eine solche fehlerhafte Beratung kann schon deshalb vorliegen, weil der Allianz Flexi Immo nicht zu den Zielen und Wünschen des Anlegers passt. Des Weiteren musste Anlegern erklärt werden, dass Fonds wie der Allianz Flexi Immo die Anteilsrücknahme unbefristet aussetzen können und auch aufgelöst werden können. Daher ist gerade die jederzeitige Verfügbarkeit des investierten Kapitals nicht gegeben und Auszahlungspläne und ähnliches lassen sich nicht immer realisieren. Weiterhin mussten von den Bankberatern verschiedene weitere Aufklärungs- und Informationspflichten beachtet werden.

 

Konkreter Einzelfall bestimmt, welche Handlungsmöglichkeiten Anlegern offen stehen 

 

Wenn Anleger Zweifel an den damaligen Beratungen haben, sollte die Anlageberatung überprüft werden - insbesondere dann, wenn sie nicht wussten, dass der Fonds geschlossen und aufgelöst werden kann. Ob und welche konkreten rechtlichen Optionen Anlegern offenstehen, kann nur durch eine Überprüfung des individuellen Falls ermittelt werden. Anleger des Allianz Flexi Immo, die wissen möchten, welche Rechte und Ansprüche ihnen zustehen und ob sie diese durchsetzen können, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen. Die Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen beraten und vertreten bereits Mandanten, die an den Fonds Allianz Flexi Immo oder dessen Schwesterfonds beteiligten.

 

Weitere Informationen zum den Urteilen des Bundesgerichtshofs und dem Dachfonds Allianz Flexi Immo befinden sich auf der Homepage der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen.

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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