DWS Immoflex Vermögensmandat: Was bedeuten neuen BGH-Urteile für Dachfonds-Anleger?

DWS Immoflex Vermögensmandat: Was bedeuten neuen BGH-Urteile für Dachfonds-Anleger?
05.05.2014185 Mal gelesen
Dass Dachfonds wie DWS Immoflex Vermögensmandat geschlossen und auch aufgelöst werden können, mussten dessen Anleger bereits erfahren. Für jene Anleger, die sich damit nicht abfinden möchten, können zwei neue BGH-Urteile Interessantes bieten.

Dem Dachfonds DWS Immoflex Vermögensmandat erging es wie zahlreichen anderen offenen Fonds: Zunächst wurde die Anteilsrücknahme ausgesetzt. Vor rund 1 ½ Jahren mussten die Anleger erfahren, dass die Schließung in die Auflösung des Fonds mündete. Dies war für nicht wenige Anleger überraschend. Doch nicht jeder Anleger des Fonds DWS Immoflex Vermögensmandat möchte sich mit der Schließung und der Auflösung abfinden. Für solche Anleger können zwei neue Urteile des Bundesgerichtshofs Interessantes bieten.

 

Mit der Frage, ob Anleger über die Möglichkeit von Fondsschließungen und -auflösungen bereits in der Anlageberatung informiert werden müssen, hatten sich bereits zahlreiche Gerichte auseinandergesetzt. Nun entschied das höchste Gericht in zwei Urteilen über diese Frage. Der Bundesgerichtshof entschied, dass Bankberater Anleger ungefragt darüber informieren mussten, dass ein offener Immobilienfonds geschlossen werden kann. Die Aussetzung der Anteilsrücknahme ist eine Ausnahme vom Grundprinzip, dass die Anteile der offenen Immobilienfonds jederzeit an die Fondsgesellschaft zurückgegeben werden können. Aus diesem Grund müssen die Bankberater die Anleger auch ohne eine entsprechende Nachfrage des Anlegers über dieses Risiko informieren (BGH, Urteile vom 29.04.2014, Aktenzeichen: XI ZR 477/12 und XI ZR 130/13).

 

Können Dachfonds-Anleger von den neuen BGH-Urteilen profitieren?

 

Da die Urteile des Bundesgerichtshofs Fälle behandeln, in welche sich die Anleger an offene Immobilienfonds beteiligten, sind die Urteile nicht direkt auf Dachfonds wie den DWS Immoflex Vermögensmandat anwendbar. Jedoch gibt es bei Dachfonds vergleichbare Regelungen über die Aussetzung der Anteilsrücknahme. Zudem gilt bei Dachfonds ebenfalls das Grundprinzip, dass Fondsanteile jederzeit zurückgegeben werden können.

 

Angesichts der neuen Urteile stellt sich für betroffene Anleger des Fonds DWS Immoflex Vermögensmandat die Frage, ob sie sich auf diese Entscheidung berufen und selbst Ansprüche geltend machen können. Ob dies möglich ist, hängt vom konkreten Einzelfall ab, denn die Urteile beziehen sich auf Fehler bei Anlageberatungsgesprächen. Wenn bei der Beratung durch den Bankberater Fehler passierten, liegt eine Falschberatung vor. In einem solchen Fall stehen Anlegern Schadensersatzansprüche zu.

 

Eine solche fehlerhafte Beratung kann schon deshalb vorliegen, weil der DWS Immoflex Vermögensmandat nicht zu den Zielen und Wünschen des Anlegers passt. Des Weiteren musste Anlegern erklärt werden, dass Dachfonds wie der DWS Immoflex Vermögensmandat die Anteilsrücknahme unbefristet aussetzen können und auch aufgelöst werden können. Wie vom BGH in den beiden Urteilen hervorgehoben, ist wegen der Möglichkeit der Schließung die jederzeitige Verfügbarkeit des investierten Kapitals nicht gegeben. Weiterhin mussten von den Bankberatern verschiedene weitere Aufklärungs- und Informationspflichten beachtet werden.

 

Handlungsmöglichkeiten der Anleger bestimmen sich am Einzelfall

 

Wenn Anleger des DWS Immoflex Vermögensmandat Zweifel an den damaligen Beratungen haben, sollte die Anlageberatung überprüft werden. Insbesondere dann, wenn Anleger vor der tatsächlichen Schließung und Auflösung nicht wussten, dass dass dies möglich ist. Ob und welche konkreten rechtlichen Optionen Anlegern offenstehen, kann nur durch eine Überprüfung des individuellen Falls ermittelt werden. Anleger, die wissen möchten, wie es um ihren individuellen Fall bestellt ist, sollten sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen. Die Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen beraten und vertreten Mandanten, die in den Fonds DWS Immoflex Vermögensmandat investierten.

 

Weitere Informationen zum den Urteilen des Bundesgerichtshofs und dem Dachfonds DWS Immoflex Vermögensmandat befinden sich auf der Homepage der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen.

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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