Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return P: Was bedeuten neue BGH-Urteile zum Schließungsrisiko für Dachfondsanleger?

Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return P: Was bedeuten neue BGH-Urteile zum Schließungsrisiko für Dachfondsanleger?
02.05.2014233 Mal gelesen
Verschiedene offene Fonds wurden geschlossen und sogar aufgelöst. Dies widerfuhr auch dem Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return P. Der BGH entschied nun in zwei Urteilen zur Aufklärung über Schließungsrisiko bei offenen Immobilienfonds.

Dass offene Fonds die Anteilsrückgabe aussetzen können und dass diese Fonds sogar aufgelöst werden können, dies mussten die Anleger des Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return P bereits erfahren. Der Dachfonds (WKN: SEB1AB, ISIN: DE000SEB1AB7) war knapp zwei Jahre lang geschlossen, bevor im Dezember 2013 die Auflösung und Abwicklung des Fonds beschlossen wurde. Da nicht jeder Anleger wusste, dass Schließung und Auflösung möglich sind, ist das Thema noch längst nicht für alle Anleger abgehakt.

 

Anleger des Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return P die mit diesem Thema noch nicht abgeschlossen haben, können zwei Urteile des Bundesgerichtshofs Interessantes bieten: Am 29.04.2014 entschied das Gericht die Fälle zweier Anleger, die in offene Immobilienfonds investiert hatten. Der Bundesgerichtshof urteilte, dass Bankberater Anleger in der Beratung ungefragt darüber informieren mussten, dass ein offener Immobilienfonds geschlossen werden kann. Die gesetzlich vorgesehene Möglichkeit, dass die Anteilsrücknahme ausgesetzt wird, ist eine Ausnahme vom Grundprinzip, dass die Anteile der offenen Immobilienfonds jederzeit an die Fondsgesellschaft zurückgegeben werden können. Aus diesem Grund müssen die Bankberater die Anleger auch ohne eine entsprechende Nachfrage des Anlegers über dieses Risiko informieren (Aktenzeichen: XI ZR 477/12 und XI ZR 130/13).

  

Schließung ist erhebliche Ausnahme von Grundprinzip der jederzeit möglichen Rückgabe von Fondsanteilen

 

Da die Urteile des Bundesgerichtshofs Fälle behandeln, in welche sich die Anleger an offene Immobilienfonds beteiligten, sind die Urteile nicht direkt auf Dachfonds wie den Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return P anwendbar. Jedoch gibt es bei Dachfonds vergleichbare Regelungen über die Aussetzung der Anteilsrücknahme. Zudem gilt bei Dachfonds ebenfalls das Grundprinzip, dass Fondsanteile jederzeit zurückgegeben werden können.

 

Angesichts der anlegerfreundlichen neuen Urteile stellt sich für betroffene Anleger des Fonds Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return P die Frage, ob sie sich auf diese Entscheidung berufen und selbst Ansprüche geltend machen können. Ob dies möglich ist, hängt vom konkreten Einzelfall ab, denn die Urteile beziehen sich auf Fehler bei Anlageberatungsgesprächen. Wenn bei der Beratung durch den Bankberater Fehler passierten, liegt eine Falschberatung vor. In einem solchen Fall stehen Anlegern Schadensersatzansprüche zu.

 

Eine solche fehlerhafte Beratung kann schon deshalb vorliegen, weil der Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return P nicht zu den Zielen und Wünschen des Anlegers passt. Des Weiteren musste Anlegern erklärt werden, dass Fonds wie der Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return P die Anteilsrücknahme unbefristet aussetzen können und auch aufgelöst werden können. Daher ist gerade die jederzeitige Verfügbarkeit des investierten Kapitals nicht gegeben und Auszahlungspläne und ähnliches lassen sich nicht immer realisieren. Weiterhin mussten von den Bankberatern verschiedene weitere Aufklärungs- und Informationspflichten beachtet werden.

 

Konkreter Einzelfall bestimmt, welche Handlungsmöglichkeiten Anlegern offen stehen 

 

Wenn Anleger Zweifel an den damaligen Beratungen haben, sollte die Anlageberatung überprüft werden - insbesondere dann, wenn sie nicht wussten, dass der Fonds geschlossen und aufgelöst werden kann. Ob und welche konkreten rechtlichen Optionen Anlegern offenstehen, kann nur durch eine Überprüfung des individuellen Falls ermittelt werden. Anleger des Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return P, die wissen möchten, welche Rechte und Ansprüche ihnen zustehen und ob sie diese durchsetzen können, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen. Die Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen beraten und vertreten bereits Mandanten, die an den Fonds Santander Vermögensverwaltungsfonds Total Return P oder dessen Schwesterfonds beteiligten.

 

Weitere Informationen zum den Urteilen des Bundesgerichtshofs und den Santander Vermögensverwaltungsfonds befinden sich auf der Homepage der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen.

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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