Offene Immobilienfonds: Banken mussten Anleger informieren, dass Fonds geschlossen werden können

Offene Immobilienfonds: Banken mussten Anleger informieren, dass Fonds geschlossen werden können
06.05.2014203 Mal gelesen
Der Bundesgerichtshof entschied über die Frage, ob Bankberater darauf hinweisen mussten, dass offene Immobilienfonds geschlossen werden können und die Anteile nicht mehr zurückgegeben werden können.

Der Zankapfel Anlageberatung sorgt für Gerichtsprozesse. Ziehen Anleger, die von der Schließung ihres offenen Immobilienfonds überrascht wurden und sich schlecht beraten fühlen, vor Gericht, geht es immer wieder um eine zentrale Streitfrage: Auf was musste ein (Bank)Berater den Kunden vor der Investition in einen offenen Immobilenfonds hinweisen?

 

Nun hat Bundesgerichtshof in zwei Urteilen (Urteile vom 29.04.2014, Aktenzeichen: XI ZR 477/12 und XI 130/13) dies entschieden: Anleger mussten darauf hingewiesen werden, dass ein offener Immobilienfonds die Anteilsrücknahme aussetzen kann. Das Gericht entschied sogar, dass die Anleger ungefragt hierauf hingewiesen werden mussten.

 

Die Urteile des Gerichts basieren auf folgendem Gedanken: Offene Immobilienfonds beruhen auf dem Grundprinzip der jederzeitigen Verfügbarkeit, das bedeutet, dass die Fondsanteile jederzeit an die Fondsgesellschaft zurückgegeben werden können. Dass die Anteilsrücknahme im Fall von Liquiditätsschwierigkeiten von Gesetzes wegen auszusetzen ist, sei eine Ausnahme vom diesem Grundprinzip. Aus diesem Grund mussten die Berater sogar ohne eine entsprechende Nachfrage des Anlegers auf dieses Risiko hinweisen, so der Bundesgerichtshof. Fehlte es an einer solchen Aufklärung, dann wurden Anleger in der Beratung nicht vollständig informiert.

 

Gerade bei offenen Immobilienfonds entschieden sich viele Anleger für diese Anlageart, weil ihr Geld jederzeit verfügbar sein sollte. Anleger, die selbst von Schließungen betroffen waren und nun wissen möchten, ob sie Ansprüche geltend mache können, sollten sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden, wenn sie ihren individuellen Fall prüfen lassen möchten. Die Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen beraten und vertreten gerichtlich und außergerichtlich zahlreiche Anleger, die in offene Immobilienfonds und Dachfonds investierten.

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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