Mussten Bankberater ihre Kunden in der Anlageberatung erklären, dass offene Immobilienfonds geschlossen werden können? Diese Frage wurde vom Bundesgerichthof in zwei Urteilen geklärt.
Mit Insolvenzverfahren müssen sich Anleger meist nicht auseinandersetzen. Im Fall PROKON werden die Inhaber von Genussscheinen dies wohl nicht umgehen können. Was können Anleger tun, für die ein solches Verfahren etwas vollkommen Neues ist?
Die Schließung des Dachfonds Allianz Flexi Immo dauert bereits zwei Jahre an. Nun hat der Bundesgerichthof darüber entschieden, was Anlegern offener Immobilienfonds in der Anlageberatung über Schließungen mitgeteilt werden musste. Auch für Dachfonds-Anleger sind diese Urteile interessant.
Das Insolvenzverfahren der PROKON Regenerative Energien GmbH wird spannend bleiben. Es gibt bereits erste Ankündigungen juristische Schritte. Doch auch unabhängig davon stellt ein Insolvenzverfahren für viele Genussschein-Inhaber Neuland dar.
Der Dachfonds SEB Optimix Ertrag teilte im Jahr 2012 das Schicksal zahlreicher offener Fonds: Der Fonds wurde geschlossen und später aufgelöst. Für betroffene Anleger bieten zwei neue Urteile des Bundesgerichtshofs Interessantes.