Offene Fonds können die Anteilsrücknahe aussetzen und sogar aufgelöst werden. Mit dieser für so manchen Anleger überraschenden Entwicklung mussten die Anleger verschiedener offener Immobilienfonds und Dachfonds bereits auseinandersetzen - so auch die Anleger des Dachfonds SEB Optimix Ertrag. Binnen eines Jahres wurde der Dachfonds geschlossen und anschließend aufgelöst. Derzeit befindet sich der Fonds SEB Optimix Ertrag noch in der Abwicklung. Doch nicht jeder Anleger, der von einer Fondsschließung und -auflösung betroffen war, möchte sich damit abfinden. Denn oft gingen Anleger aufgrund der Beschreibungen von Bankberatern davon aus, dass sie ihre Fondsanteile jederzeit an die Fondsgesellschaft zurückgeben können.
Im Zuge der Krise der offenen Immobilienfonds mussten sich bereits zahlreiche Gerichte mit den Klagen enttäuschter Anleger befassen. Im Mittelpunkt dieser Verfahren steht meist die Frage, ob die Bankberater bereits in der Anlageberatung darüber informierten, dass offene Fonds geschlossen werden können bzw. ob sie dies hätten tun müssen. Nun hat der Bundesgerichtshof über dies kontroverse Frage entschieden: In einer Anlageberatung durften Anleger erwarten, dass sie von Bankberatern auf die Schließungsmöglichkeit hingewiesen werden. Denn die Schließung eines offenen Fonds ist eine Ausnahme vom Grundsatz, dass Anleger ihre Fondsanteile jederzeit an die Fondsgesellschaft zurückgeben können. Aufgrund dessen mussten Anleger von Bankberatern ungefragt auf dieses Risiko hingewiesen werden (Urteile vom 29.04.2014, Aktenzeichen: XI ZR 477/12 und XI ZR 130/13).
Was bieten die neuen Urteile für Dachfonds-Anleger?
Da die neuen BGH-Urteile sich auf Anlageberatungen zu offenen Immobilienfonds beziehen, sind sie auf Dachfonds wie den SEB Optimix Ertrag nicht unmittelbar anwendbar. Jedoch gibt es bei Dachfonds ähnliche Regelungen und Grundprinzipien wie bei offenen Immobilienfonds. Beide Fondsarten beruhen auf dem Grundsatz, dass Anteile börsentäglich an die Fondsgesellschaft zurückgegeben werden können. Und sowohl bei offenen Immobilienfonds als auch bei Dachfonds wird dieses Prinzip durch eine gesetzlich geregelte Ausnahme durchbrochen: Die Anteilsrücknahme kann ausgesetzt und der Fonds geschlossen werden.
Können Anleger des Fonds SEB Optimix Ertrag von den neuen Entscheidungen profitieren und selbst Ansprüche geltend machen? Bei der Beantwortung dieser Frage kommt es in erster Linie auf die individuelle Beratungssituation an. Wies die Beratung durch den Bankberater Defizite auf (z. B. weil die Anleger nicht über die Möglichkeit einer Schließung informiert wurden), so liegt eine schadensersatzauslösende Falschberatung vor. Haben Anleger Zweifel an ihrer Anlageberatungen, sollte diese überprüft werden. Anleger des SEB Optimix Ertrag, die wissen möchten, wie es um ihren Fall bestellt ist, sollten sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Die Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen beraten Mandanten, die in den Fonds SEB Optimix Ertrag investierten.
Weitere Informationen zum den Urteilen des Bundesgerichtshofs und dem Dachfonds SEB Optimix Ertrag befinden sich auf der Homepage der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen.
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