Das PROKON-Insolvenzverfahren bringt für die Anleger nicht nur die Frage nach der Rückzahlung des Geldes mit sich, sondern auch verschiedene Termine, Fristen und Formalitäten. Einer der ersten Termine, die auf die Anleger zukommen, ist die Gläubigerversammlung.
Das Insolvenzverfahren der PROKON Regenerative Energien GmbH wurde Anfang Mai 2014 eröffnet. Da verschiedene Entscheidungen und Beschlüsse noch ausstehen, steht das Verfahren erst am Anfang. Die betroffenen Anleger sollten das Insolvenzverfahren daher aufmerksam weiterbeobachten.
Nicht jede Kapitalanlage passt zu jedem Anleger. Wie können sich Anleger des Lebensversicherungsfonds WealthCap Life Britannia 1 wehren, wenn sie Zweifel an ihrer Anlageberatung hegen.
Das Insolvenzverfahren der PROKON Regenerative Energien GmbH wurde Anfang Mai 2014 eröffnet. Jedoch steht das Verfahren erst am Anfang, da entscheidende Weichenstellungen noch ausstehen. Die betroffenen Anleger sollten das Verfahren daher aufmerksam verfolgen.
Nach dem Beginn des PROKON-Insolvenzverfahrens werden sich Anleger, die in PROKON-Genussscheine investierten, mit verschiedenen Aspekten eines solchen Verfahrens auseinandersetzen müssen. Beispielsweise mit der Anmeldung von Forderungen – warum ist diese wichtig?