WealthCap Life Britannia 1 – Zweifel an der Anlageberatung? Wie können sich betroffene Anleger wehren?

WealthCap Life Britannia 1 – Zweifel an der Anlageberatung? Wie können sich betroffene Anleger wehren?
19.05.2014205 Mal gelesen
Nicht jede Kapitalanlage passt zu jedem Anleger. Wie können sich Anleger des Lebensversicherungsfonds WealthCap Life Britannia 1 wehren, wenn sie Zweifel an ihrer Anlageberatung hegen.

Grundsolide, sicher und zuverlässig - Lebensversicherungen werden mit positiven Attributen in Verbindung gebracht. Auch wenn mittlerweile die Rendite  neuer Lebensversicherungen in Frage gestellt wird, so wurden in den vergangenen Jahren verschiedene, renditeversprechende Kapitalanlagen geschaffen, die in Lebensversicherungen investieren. Eine dieser Kapitalanlagen ist der Lebensversicherungsfonds WealthCap Life Britannia. Wie schon im Namen anklingt, investiert dieser Fonds in die Policen britischer Lebensversicherungen.

 

Doch nicht jeder Anleger des Fonds ist mit der Beteiligung an der HVBFF Life Britannia GmbH & Co. Erste KG zufrieden. Dies zeigte sich in Anfragen von Anlegern des WealthCap Life Britannia 1, die sich in den vergangenen Monaten an die Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH wandten. Denn in diesen Anfragen taucht immer wieder die Frage auf, ob die Anleger überhaupt eine für sie "richtige" bzw. passende Kapitalanlage haben.

 

Wenn die Anleger solche Zweifel hegen, sollten sie ihre damalige Anlageberatung überprüfen lassen. Wies die Anlageberatung Defizite auf, stehen den Anlegern des WealthCap Life Britannia 1 Schadensersatzansprüche zu. Daher stellt sich die Frage, was eine fehlerhafte bzw. ordnungsgemäße Anlageberatung auszeichnet. Grob umrissen erfordert eine ordnungsgemäße Anlageberatung Folgendes: In einem ersten Schritt müssen die Ziele und Wünsche eines Anlegers von den Beratern erfasst werden. Anhand dieser Vorgaben muss eine passende Kapitalanlage ausgewählt werden, die in einem zweiten Schritt erläutert werden soll. Hierzu soll den Anleger die Funktionsweise der Kapitalanlage erklärt werden und sie müssen über die Chancen und Risiken aufgeklärt werden. Die Anleger sollen - kurz zusammengefasst - ein realistisches Bild von der Kapitalanlage erhalten.

 

Hierzu zählt beispielsweise der Hinweis, dass es sich dem Fonds WealthCap Life Britannia 1 um eine unternehmerisch tätige Kommanditgesellschaft handelt, die von wirtschaftlichem Erfolg abhängig ist. Aufgrund der wirtschaftlichen Tätigkeit bestehen bei Lebensversicherungsfonds wie dem WealthCap Life Britannia Verlustrisiken. Diese Risiken sind jedoch nicht mit dem Konzept einer (nominal)sicheren Kapitalanlage zu vereinbaren. Neben der Aufklärung über dieses grundlegende Risiko mussten die Bankberater auch weitere Aufklärungspflichten (z. B. über Provisionen) beachten. Auch sollte Anlegern bewusst werden, dass es grundlegende Unterschiede zwischen deutschen und britischen Lebensversicherungen gibt.

Ob und welche rechtlichen Optionen den Anleger des Fonds WealthCap Life Britannia offen stehen, muss anhand des individuellen Einzelfalls überprüft werden. Die Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen beraten und vertreten bereits Anleger, die in diesen Lebensversicherungsfonds investierten.

 

Weitere Informationen:

Infoseite HVBFF / WealthCap Fonds

Infoseite Lebensversicherungsfonds

 

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Einsteinallee 3

77933 Lahr

Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0

Fax: 07821 / 92 37 68 - 889

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