Auch nach dem Start des Insolvenzverfahren stehen im Fall PROKON noch wichtige Weichenstellungen aus. Mit was müssen sich die betroffenen Genussschein-Inhaber im kommenden Verfahren auseinandersetzen?
Das PROKON-Insolvenzverfahren bringt für die Anleger nicht nur die Frage nach der Rückzahlung des Geldes mit sich, sondern auch verschiedene Termine, Fristen und Formalitäten. Eine der ersten Termine, den Genusschein-Inhaber beachten sollten, ist die Gläubigerversammlung.
Offene Fonds, die geschlossen und teilweise auch aufgelöst wurden, beschäftigten sowohl Anleger als auch Gerichte – auch die Anleger des Dachfonds DWS Immoflex Vermögensmandat wurde mussten sich mit dieser Thematik bereits praktisch auseinandersetzen. Neue BGH-Urteile.
Ein Insolvenzverfahren bringt für die betroffenen Gläubiger verschiedene Termine mit sich. Für die PROKON-Anleger stehen in wenigen Wochen die ersten wichtigen Veranstaltungen an: die Gläubigerversammlung.
Auf die Anleger, die PROKON-Genussrechte erwarben, kommt die Teilnahme an einem Insolvenzverfahren zu. Was bedeutet dies konkret für die betroffenen Anleger? Wie und wann können sie sich in das Verfahren einbringen?