Das Landgericht Hamburg hat mit einem von Rechtsanwalt Dr. Gasser erstrittenen Urteil vom 10.03.2017 einem Anleger des geschlossenen Schiffsfonds MS Svenja Schadenersatz in Höhe des Anlagebetrages zzgl. Agio zugesprochen. Ebenso entschieden auch die Landgerichte in Dortmund, Berlin, Potsdam sowie das Oberlandesgericht Hamm. Die Anleger hatten nach Beratung durch ihren Anlageberater die Beteiligung an der MS Svenja erworben. Diese Anlageempfehlung passte nicht zu den Anlagezielen und der Risikobereitschaft der Anleger, so die Gerichte.