Bei Schadensersatzverfahren im VW-Abgasskandal entscheiden die Gerichte inzwischen mehr und mehr zu Gunsten der geschädigten Verbraucher. Dabei rückt die Frage in den Mittelpunkt, ob sich die Verbraucher für die gefahrenen Kilometer überhaupt einen Nutzungsersatz anrechnen lassen müssen.
Der sog. Widerrufsjoker sticht auch bei Autofinanzierungen. Dabei lassen sich nicht nur Kreditverträge zur Autofinanzierung widerrufen, wenn die Bank fehlerhafte Verbraucherinformationen verwendet hat, sondern auch Leasingverträge.
Mit Urteil vom 15. Juli 2019 entschied das OLG Hamburg, dass der Käufer eines vom Dieselskandal betroffenen VW Tiguan Anspruch auf die Nachlieferung eines mangelfreien Neufahrzeugs habe (Az.: 4 U 97/17).