P & R Container - Anleger sollten jetzt tätig werden

Kapitalanlagerecht
18.03.2018285 Mal gelesen
Anleger der P & R Container-Direktinvestments: jetzt Beratungshaftung prüfen lassen !

P & R Container hat den Vertrieb seiner aktuellen Angebote eingestellt. Das Container-Angebot Nummer 5005 ist am 8. März 2018 geschlossen worden. Dazu habe sich die Geschäftsleitung aus aktuellem Anlass entschlossen. Informationen sollen folgen. Anfang Februar 2018 wurden die Anleger davon in Kenntnis gesetzt, dass sich die Auszahlungen verzögern werden.

Was können betroffene Anleger in dieser Situation tun?

Rechtsanwalt Dr. Gasser rät, sich jetzt auf die Verkäufer der Produkte zu konzentrieren. Dabei wird geklärt, inwieweit Ansprüche gegenüber Vermittlern, Beratern und Banken geltend gemacht werden können. Vermittler und Berater schuldeten dem Anleger vor der Zeichnung die zutreffende Auskunft über der Beteiligung. Sie waren verpflichtet, darüber zutreffend, vollständig und verständlich zu informieren. Das betrifft alle Umstände, die für die  Beteiligungsentscheidung wesentlich sind.

Das Containerinvestment ist ein sogenanntes Direktinvestment: Der Anleger kauft von P & R Container, erhält einige Jahre lang die Miete und am Laufzeitende wird ihm von dem Unternehmen der Rückkauf angeboten. Für die zutreffende Anlageentscheidung war es deshalb entscheidend wichtig, sich ein zutreffendes Bild davon zu machen, ob das Unternehmen die Mieten und die kalkulierte Rückkaufpreise zahlen kann. Bis Ende 2016 erfolgten die Angebote von 3 Tochtergesellschaften der P & R AG. Bereits am 20.6.2017 wies die Stiftung Warentest darauf hin, dass diese Gesellschaften in ihren Jahresabschlüssen jahrelang nicht alle Angaben zu finanziellen Verpflichtungen und Geschäftsführerbezügen veröffentlichten und die Wirtschaftsprüfer deswegen die Bestätigungsvermerke nur mit Einschränkung erteilten, was ungewöhnlich ist. Verkaufsprospekte müssen die Anbieter von Direktinvestments  erst seit Anfang 2017 erstellen.

Aus diesen Besonderheiten  resultieren erhöhte Anforderungen an die Berater, die den Anleger zutreffend, vollständig und verständlich über alle wesentlichen Umstände des Beteiligungsobjekts zu informieren hatten.

Kann der auf Rückabwicklung gerichtete Schadensersatz durchgesetzt werden, ist der Anleger so zu stellen, wie er gestanden hätte, wenn er die Anlage nicht gekauft hätte. Er bekommt die Anlagesumme abzüglich Ausschüttungen zurück Zug um Zug gegen Übertragung des Eigentums am Container an seinen Berater. Das ist im Fall P & R von besonderer Bedeutung. Denn Anlegern droht nicht nur das Totalverlustrisiko, sondern sie haften laut Prospekt persönlich und unbeschränkt für die finanziellen Verpflichtungen aus den Containern. Gemeint sind Stand- und Lagergebühren, Unterhalt, Wartung, Versicherung usw., nicht jedoch für die Schulden der P & R als solche.

Die Chancen, sich über die Durchsetzung des Beratungshaftungsanspruches auch jetzt noch von der Anlage zu lösen, gründen sich auf die anlegerfreundliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Deren Vorgaben in Bezug auf die Art und Weise der Risikoaufklärung sollten Anleger jetzt durch einen spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen, so der Rat von Rechtsanwalt Dr. Gasser. Es geht um die Sach- und Rechtslage in ihrem konkreten Fall. Jede Beratungssituation ist anders. Wichtig ist, zielgerichtet gegen solvente Gegner vorzugehen. Wir bieten Ihnen die kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten. Dabei prüfen wir jeden Fall individuell.

 

Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser

Holstenstraße 43

24103 Kiel

Tel. 0431/99 69 70 80

www.ingogasser.de