Achtung! Der BGH verlangt von einem Unterlassungsschuldner mehr als nur ein Unterlassen
Wer sich verpflichtet hat oder verurteilt worden ist, den Vertrieb eines bestimmten Produktes zu unterlassen, könnte zunächst der Ansicht sein, dass er - da er ja nur zu einer Unterlassung verpflichtet ist - lediglich den eigenen Vertrieb des betreffenden Produktes einzustellen hat.