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Rechtsanwalt Dr. Hanns-Christian Heyn

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Dr. Hanns-Christian Heyn

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Weitere Informationen über Dr. Hanns-Christian Heyn

Als Partner von OHLETZ Rechtsanwälte bin ich seit vielen Jahren einerseits auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes und andererseits in den Bereichen der Testamentsgestaltung, der Vermögensnachfolgeberatung (insbesondere Übertragungsverträge) sowie der Formulierung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen tätig.
Neben meiner vorstehend angesprochenen anwaltlichen Tätigkeit ist mir auch das Amt des Notars übertragen worden. Dort habe ich unter Wahrung strikter Unparteilichkeit und Unabhängigkeit Rechtsgeschäfte aller Art zu beurkunden.


Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Hier vertrete ich unsere Mandanten auf den Gebieten des unlauteren Wettbewerbs, des Markenrechts, des Urheberrechts und des Schutzes von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen.
Dies umfasst eine Vielzahl von Aufgaben:
Ich mahne für unsere Mandanten Wettbewerbsverletzungen z.B. wegen irreführender Werbung oder unzulässiger Angaben auf Webseiten ab. Zudem verfolge ich Marken- und Urheberrechtsverletzungen, - z.B. wenn ein geschütztes Logo unzulässig benutzt wird oder ein Foto oder ein Text unrechtmäßig kopiert worden ist. Gelingt es nach einer Abmahnung nicht, zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen, müssen entsprechende Ansprüche gerichtlich durchgesetzt werden.
Zudem unterstütze ich Mandanten, die abgemahnt worden sind, indem ich die Berechtigung der gegen sie geltend gemachten Ansprüche überprüfe und ggfs. unbegründete Abmahnungen abwehre.
Ein weiterer Tätigkeitsbereich besteht in der Ausarbeitung von Lizenzverträgen (z.B. Patentlizenzverträge, Markenrechtslizenzen und Urheberrechtslizenzen) sowie von Geheimhaltungsvereinbarungen.
Schließlich ist auch die rechtliche Beratung bei der Erstellung von Homepages von Bedeutung. Hier gibt es eine Vielzahl von Problemen zu beachten, - z.B. bezüglich der Impressumspflicht und der erforderlichen Datenschutzhinweise.

Beratung betreffend Testamentsgestaltung, Vermögensnachfolge, Übertragungsverträge, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen:
Hier geht es um sehr persönliche Angelegenheiten:
Wer Werte geschaffen hat, möchte diese so weitergeben, dass sie erhalten bleiben und Streitigkeiten möglichst vermieden werden. Um diesbezüglich zu einem überzeugenden Konzept zu gelangen, bedarf es einer eingehenden Beratung, die - ggfs. unter Hinzuziehung eines Steuerberaters - auch erb- und schenkungssteuerliche Aspekte berücksichtigt.
Eventuell empfiehlt es sich, neben einer testamentarischen Verfügung auch schon lebzeitige Vermögensübertragungen vorzunehmen, - auch dies bedarf einer sorgsamen Überprüfung.
Wichtig ist es auch, an den (hoffentlich nie eintretenden) Fall zu denken, dass man selber nicht mehr handeln kann. Hier sollte man durch Erteilung von Vollmachten (Generalvollmacht, Vorsorgevollmacht) vermeiden, dass das Amtsgericht einen möglicherweise sogar familienfremden Betreuer bestellt. Auch wenn es kein schönes Thema ist: Für die Angehörigen ist es eine große Hilfe, wenn man in einer Patientenverfügung niedergelegt hat, wann man nicht mehr weiterbehandelt werden möchte und zu sterben wünscht. Die Ausgestaltung entsprechender Vollmachten und Verfügungen erfordert ebenfalls eine sehr persönliche und individuelle Beratung.