Miete
...Miete Normen §§ 535 ff BGB § 29a ZPO § 23 GVG Information 1 Allgemein Vertragsart. Der Vermieter verpflichtet sich durch den Mietvertrag , dem Mieter den Gebrauch einer Sache zu überlassen, der Mieter dazu, den Mietzins zu bezahlen. Der Mietvertrag kann durch Rechtsgeschäft oder gemäß § 571 BGB durch Gesetz entstehen. Bei Streitigkeiten aus dem Mietverhältnis ist in der ersten Instanz ausschließlich das Amtsgericht als »Mietgericht« zuständig....