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Soziale Netzwerke - Rechtsdurchsetzung

Normen

NDG

Information

Das »Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerkenetz (NDG)« ist am 1. Oktober 2017 in Kraft getreten.

Dieses Gesetz gilt für Anbieter von digitalen Dienstes (Diensteanbieter) i.S.d. DDG bzw. VO 2022/2065, die mit Gewinnerzielungsabsicht Plattformen im Internet betreiben, die dazu bestimmt sind, dass Nutzer beliebige Inhalte mit anderen Nutzern teilen oder der Öffentlichkeit zugänglich machen (soziale Netzwerke).

Um die sozialen Netzwerke zu einer schnelleren und umfassenderen Bearbeitung von Beschwerden über Hasskriminalität und andere strafbare Inhalte anzuhalten, sind gesetzliche Compliance-Regeln für soziale Netzwerke eingeführt worden. Dabei wird durch eine Legaldefinition des sozialen Netzwerks sichergestellt, dass die Berichtspflicht nur die Betreiber großer sozialer Netzwerke mit Meinungsmacht und nicht sämtliche Diensteanbieter nach dem Telemediengesetz trifft. Medienplattformen mit eigenen journalistisch-redaktionell gestalteten Inhalten werden nicht erfasst.

Die Rechtsgrundlagen der Rechtsdurchsetzung sind nunmehr überwiegend aus dem NDG ausgegliedert und in der VO 2022/2065 bzw. dem DDG geregelt.

metis