Rechtswörterbuch

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Soziale Netzwerke - Rechtsdurchsetzung

 Normen 

NDG

 Information 

Das "Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerkenetz (NDG)" ist am 1. Oktober 2017 in Kraft getreten.

Dieses Gesetz gilt für Telemediendiensteanbieter, die mit Gewinnerzielungsabsicht Plattformen im Internet betreiben, die dazu bestimmt sind, dass Nutzer beliebige Inhalte mit anderen Nutzern teilen oder der Öffentlichkeit zugänglich machen (soziale Netzwerke).

Um die sozialen Netzwerke zu einer schnelleren und umfassenderen Bearbeitung von Beschwerden über Hasskriminalität und andere strafbare Inhalte anzuhalten, sind gesetzliche Compliance-Regeln für soziale Netzwerke eingeführt worden. Dabei wird durch eine Legaldefinition des sozialen Netzwerks sichergestellt, dass die Berichtspflicht nur die Betreiber großer sozialer Netzwerke mit Meinungsmacht und nicht sämtliche Diensteanbieter nach dem Telemediengesetz trifft. Medienplattformen mit eigenen journalistisch-redaktionell gestalteten Inhalten werden nicht erfasst.

 Siehe auch 

Digitaler Nachlass

E-Commerce

Internetnutzung - Arbeitnehmer

Online-Auktion

Recht am eigenen Bild

Rechtsanwaltswerbung - Internet

Schutz der Privatsphäre

Telemediengesetz

Verbandsklage - Verbraucherschutz

Büscher/Dittmer/Schiwy: Gewerblicher Rechtsschutz - Urheberrecht - Medienrecht; 4. Auflage 2021

Friehe: Löschen und Sperren in sozialen Netzwerken; Neue Juristische Wochenschrift - NJW 2020, 1697

Guggenberger: Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz in der Anwendung; Neue Juristische Wochenschrift - NJW 2017, 2577

Limper/Musiol: Handbuch des Fachanwalts Urheber- und Medienrecht; 2. Auflage 2017