Soziale Netzwerke - Rechtsdurchsetzung
NDG
Das "Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerkenetz (NDG)" ist am 1. Oktober 2017 in Kraft getreten.
Dieses Gesetz gilt für Telemediendiensteanbieter, die mit Gewinnerzielungsabsicht Plattformen im Internet betreiben, die dazu bestimmt sind, dass Nutzer beliebige Inhalte mit anderen Nutzern teilen oder der Öffentlichkeit zugänglich machen (soziale Netzwerke).
Um die sozialen Netzwerke zu einer schnelleren und umfassenderen Bearbeitung von Beschwerden über Hasskriminalität und andere strafbare Inhalte anzuhalten, sind gesetzliche Compliance-Regeln für soziale Netzwerke eingeführt worden. Dabei wird durch eine Legaldefinition des sozialen Netzwerks sichergestellt, dass die Berichtspflicht nur die Betreiber großer sozialer Netzwerke mit Meinungsmacht und nicht sämtliche Diensteanbieter nach dem Telemediengesetz trifft. Medienplattformen mit eigenen journalistisch-redaktionell gestalteten Inhalten werden nicht erfasst.
Internetnutzung - Arbeitnehmer
Rechtsanwaltswerbung - Internet
Verbandsklage - Verbraucherschutz
Büscher/Dittmer/Schiwy: Gewerblicher Rechtsschutz - Urheberrecht - Medienrecht; 4. Auflage 2021
Friehe: Löschen und Sperren in sozialen Netzwerken; Neue Juristische Wochenschrift - NJW 2020, 1697
Guggenberger: Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz in der Anwendung; Neue Juristische Wochenschrift - NJW 2017, 2577
Limper/Musiol: Handbuch des Fachanwalts Urheber- und Medienrecht; 2. Auflage 2017