Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach Themen im Rechtswörtebuch zu suchen!

Telemediengesetz

Normen

TMG – außer Kraft seit dem 14.05.2024

TDDDG

RL 2018/1808

BT-Drs. 19/18789 (zu den am 27.11.2020 in Kraft getretenen Änderungen betreffend Videosharingplattformen)

BT-Drs. 19/27441 (zu dem TDDDG – vormals als TTDSG bezeichnet)

Information

Mit dem am 14.05.2024 in Kraft getretenen »Digitale-Dienste-Gesetz (DDG)« ist das Telemediengesetz außer Kraft getreten.

Rechtsgrundlage ist die am 16.11.1922 in Kraft getretene EU-VO 2022/2065 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste, die unmittelbar anwendbares Recht ist.

Ergänzt wird die Verordnung in Deutschland durch das DDG, das die Durchführung des horizontalen Rechtsrahmens für digitalen Vermittlungsdienste im nationalen Recht regelt.

Das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) bleibt zwar in Kraft, wird nunmehr aber als »Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz« (TDDDG) bezeichnet.

metis