Ausschlagung einer Erbschaft
...Ausschlagung einer Erbschaft Normen §§ 1942 – 1966 BGB § 2308 BGB Information 1 Allgemein Die Ausschlagung der Erbschaft ist die gesetzliche Möglichkeit der Ablehnung der Erbschaft innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnis des Erbfalls. Das Verstreichenlassen der Frist gilt als konkludente Annahme. Die Ausschlagung ist vererblich und formbedürftig. Sie muss zur Niederschrift des Nachlassgerichts oder durch eine öffentliche Beglaubigung gemäß § 129 BGB abgegeben werden....