Dauerschuldverhältnis
...Dauerschuldverhältnis Normen §§ 241 ff BGB Information Unterform eines Schuldverhältnisses. Ein Dauerschuldverhältnis zeichnet sich dadurch aus, dass es nicht durch eine einmalige Handlung erfüllt wird, sondern der Schuldner zu wiederkehrenden Handlungen oder Unterlassungen verpflichtet ist.Gesetzlich geregelte Dauerschuldverhältnisse sind Miete , Pacht , Darlehen , Dienstvertrag , Verwahrungsvertrag und die Gesellschaft ....