Gratifikation
Gesetzlich nicht geregelt.
Gratifikationen sind eine Unterform von Sonderzahlungen. Kennzeichnend für eine Gratifikation ist, dass sie zu einem bestimmten Anlass gezahlt wird. Die häufigsten Formen von Gratifikationen sind das Weihnachtsgeld, das Urlaubsgeld sowie Zahlungen anlässlich eines Betriebsjubiläums.
Gratifikationen sind gesetzlich nicht geregelt, ein Arbeitnehmer hat grundsätzlich keinen Anspruch auf eine Zahlung, es sei denn, der Anspruch ist in einem auf das Arbeitsverhältnis anwendbaren Tarifvertrag geregelt, er ist zwischen den Parteien individuell vereinbart oder es besteht eine betriebliche Übung.
Zu dem Recht der Gratifikationen siehe den Beitrag »Sonderzahlungen«.
Das BAG hat mit der Entscheidung erneut den Freiwilligkeitsvorbehalt zur Zahlung von Weihnachts- und Urlaubsgeld für unwirksam erklärt (BAG 25.01.2023 – 10 AZR 109/22).