Bereicherungsrecht
...Bereicherungsrecht Normen §§ 812 - 822 BGB Information 1 Einführung Das Bereicherungsrecht soll dort einen Ausgleich schaffen, wo ein Vermögensvorteil zunächst wirksam erlangt wurde, dies aber durch geänderte Umstände nicht mehr gerechtfertigt ist bzw. zu keinem Zeitpunkt gerechtfertigt war. Es wird zwischen folgenden beiden Formen unterschieden: Leistungskondiktion. Nichtleistungskondiktion...
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