Rechtswörterbuch

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Franchising - Abgrenzung zum Lizenzvertrag

 Normen 

Gesetzlich nicht geregelt.

 Information 

Beim Lizenzvertrag wird dem Lizenznehmer ein gewerbliches Schutzrecht (z.B. Patent) zur Benutzung überlassen. Der Vertrag ist somit viel enger als der Franchisevertrag, in dem zwar auch die Nutzung von Schutzrechten überlassen werden, darüber hinaus aber weiter gehende Rechte und Pflichten bestehen.

 Siehe auch 

Franchising

Franchising - Beendigung des Rechtsverhältnisses

Franchising - Bindung des Franchisenehmers

Franchising - Inhalt eines Franchisevertrages

Franchising - Rechte und Pflichten