Kündigung
...Kündigung Normen §§ 621 ff. BGB §§ 651e ff BGB § 671 BGB § 675h BGB Information Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung einer Vertragspartei, wonach das Vertragsverhältnis beendet werden soll, entweder außerordentlich (fristlos), nach Ablauf einer bestimmten Frist oder zu einemAnders als bei einem Rücktritt wirkt eine Kündigung nur für die Zukunft. Leistungen, die in der Vergangenheit fällig wurden, sind weiterhin geschuldet. Der Bestand des Vertrages als Ganzes bleibt unberührt....