Rechtswörterbuch

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Mangelfolgeschaden

 Normen 

§ 280 BGB

§ 536a BGB

 Information 

1. Begriffsbestimmung

Mangelfolgeschäden sind in Abgrenzung zu Mangelschäden Schäden, die infolge des mangelhaften Vertragsgegenstandes an anderen Rechtsgütern entstehen.

2. Kaufrecht

Kaufrechtliche Mangelfolgeschäden werden nach § 280 BGB ersetzt.

Die handelsrechtliche Rügepflicht erfasst auch Mangelfolgeschäden, der Käufer kann den Mangelfolgeschaden bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen nur nach der Erfüllung seiner Informationspflichten geltend machen.

3. Werkvertragsrecht

Mangelfolgeschäden werden im Werkvertragsrecht gemäß dem Schadensersatz neben der Leistung ersetzt (BGH 07.02.2019 - VII ZR 63/18):

"Mit dem Schadensersatzanspruch neben der Leistung gemäß § 634 Nr. 4, § 280 Abs. 1 BGB kann Ersatz für Schäden verlangt werden, die aufgrund eines Werkmangels entstanden sind und durch eine Nacherfüllung der geschuldeten Werkleistung nicht beseitigt werden können. Hiervon erfasst sind mangelbedingte Folgeschäden, die an anderen Rechtsgütern des Bestellers oder an dessen Vermögen eintreten (Fortführung von BGH, Urteile vom 22. Februar 2018 - VII ZR 46/17 Rn. 58, BauR 2018, 815 und vom 16. Februar 2017 - VII ZR 242/13 Rn. 23, BauR 2017, 1061)."

Nimmt der Besteller ein mangelhaftes Werk trotz Kenntnis des Mangels ab (Abnahme), ohne sich die Mangelgewährleistungsrechte vorzubehalten, steht ihm nur noch der Anspruch auf Ersatz des Mangelfolgeschadens zu. Der Anspruch auf Schadensersatz wegen der Mangelbeseitigungskosten ist ausgeschlossen (OLG Schleswig 18.12.2015 - 1 U 125/14).

4. Mietrecht

§ 536a BGB erfasst sowohl den Mangel- als auch den Mangelfolgeschaden.

 Siehe auch 

Mangelschaden

Schadensersatz

Verjährung

Werkvertrag - Allgemein

BGH 22.07.2010 - VII ZR 77/08 (Entferntere Mangelfolgeschäden)

BGH 25.06.1991 - X ZR 4/90

BGH 13.05.1986 - X ZR 35/85

Gothe: Aufrechnungsverbote in Bezug auf Mangelbeseitigungskosten und Mangelfolgeschäden. AGB-rechtliche Wirksamkeit in Werkvertrag und Kauf- bzw. Werklieferungsvertrag; Neue Zeitschrift für Baurecht - NZBau 2015, 144

Gsell: Deliktsrechtlicher Eigentumsschutz bei "weiterfressendem Mangel"; Neue Juristische Wochenschrift - NJW 2004, 1913

Jaeger: Naher und entfernter Mangelfolgeschaden beim Werkvertrag nach der Schuldrechtsreform; Zeitschrift für das gesamte Schuldrecht - ZGS 2002, 236

Zimmermann: Sachverständigenhaftung für Mangelfolgeschäden einer falsch durchgeführten Begutachtung:

  • Teil 1: Vertragliche Haftung gegenüber dem Auftraggeber: Der Sachverständige - DS 2007, 286
  • Teil 2: Vertragliche Schadensersatzhaftung des Sachverständigen für Mangelfolgeschäden gegenüber Dritten: Der Sachverständige - DS 2007, 328
  • Teil 3: Die Schadensersatzhaftung des gerichtlich ernannten Sachverständigen nach § 839a BGB: Der Sachverständige - DS 2007, 367
  • Teil IV: Allgemeine Deliktshaftung: Der Sachverständige - DS 2008, 8