Verkehrssicherungspflicht - Bäume
...Verkehrssicherungspflicht - Bäume Normen § 823 BGB Information 1 Allgemein Pflicht zur Vermeidung eines Schadens durch von Bäumen ausgehende Gefahren.Der Eigentümer bzw. der von ihm Beauftragte ist verpflichtet, den Eintritt von Personen- oder Sachschäden durch herabstürzende Bäume oder Äste zu vermeiden. Dabei reicht nach der Rechtsprechung zunächst eine Sichtprüfungskontrolle vom Boden aus....