Gerichtsstandsvereinbarung
...Gerichtsstandsvereinbarung Normen §§ 38 - 40 ZPO Art. 23 VO 44/2001 Information 1 Nationales Recht Die §§ 38 - 40 ZPO regeln die Zuständigkeit eines Gerichts aufgrund der ausdrücklichen oder konkludenten Vereinbarung der Parteien .Als Gerichtsstandsvereinbarung wird dabei eine Vereinbarung über die örtliche Zuständigkeit des Gerichts bezeichnet, möglich ist bei Vorliegen der Voraussetzungen daneben auch eine Vereinbarung über die sachliche Zuständigkeit...
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