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Amtswalter

Normen

Gesetzlich nicht geregelt.

Information

Ein Amtswalter ist eine Person, die ein Amt im organisationsrechtlichen Sinne bekleidet.

Je nach dem der Einstellung/Ernennung zugrunde liegendem Rechtsverhältnis kann der Amtswalter als Beamter oder Angestellter tätig sein.

Ist das organisationsrechtliche Amt als Teilzeitstelle ausgerichtet, kann ein Amt auch von zwei Amtswaltern ausgefüllt werden.

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