Amtswalter
Normen
Gesetzlich nicht geregelt.
Information
Ein Amtswalter ist eine Person, die ein Amt im organisationsrechtlichen Sinne bekleidet.
Je nach dem der Einstellung/Ernennung zugrunde liegendem Rechtsverhältnis kann der Amtswalter als Beamter oder Angestellter tätig sein.
Ist das organisationsrechtliche Amt als Teilzeitstelle ausgerichtet, kann ein Amt auch von zwei Amtswaltern ausgefüllt werden.